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Jugendsachbearbeiter der Polizei setzen auf Prävention

Strafbar macht sich bereits, wer eine andere Person ohne deren Einwilligung fotografiert beziehungsweise filmt oder die Aufnahmen verbreitet. Nicht erlaubt ist auch das Speichern, Zeigen oder Weiterleiten von gewaltverherrlichenden oder pornografischen Aufnahmen. Ebenfalls strafrechtlich geahndet werden können per Handy abgesetzte Beleidigungen und Bedrohungen. Immer wieder werden Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Kirchheim an Schulen gerufen, wenn Jugendliche mit ihren Smartphones Grenzen überschreiten. „Besonders wichtig ist uns die Prävention“, betont Uwe Rautenstrauß, einer der Jugendsachbearbeiter. Mit Vorträgen betreibe man an Schulen Aufklärung. Gewarnt werde dort beispielsweise auch vor dem Sexting. Dabei schicken Jugendliche freizügige Fotos oder Filme von sich an Freunde. „Was damit gemacht wird, ist völlig offen“, sagt Rautenstrauß. Die Bilder gingen durchs Netz und könnten nicht mehr gelöscht werden. Kinder möglichst frühzeitig für solche Gefahren zu sensibilisieren, hält er deshalb für äußerst wichtig. Auch rät Rautenstrauß dazu, Profilbilder möglichst klein zu halten. Es reiche, wenn sie von Freunden erkannt würden. „Adressen, Handy- oder Telefonnummern haben auf Facebook nichts verloren“, so der Jugendsachbearbeiter. Weitere Informationen zur Prävention finden sich im Internet unter der Adresse www.polizei-beratung.de beziehungsweise unter www.polizei-bw.de.ank