Kirchheim

„Klein Las Vegas“ die Stirn bieten

Glücksspiel Wer in Kirchheim den Nervenkitzel des Gewinnspiels sucht, wird an jeder Ecke fündig. Doch mit den Angeboten steigt die Zahl der Spielsüchtigen. Von Melissa Seitz

Aus harmlosem Klicken kann schnell eine Sucht werden.Symbolbild: Jean-Luc Jacques
Aus harmlosem Klicken kann schnell eine Sucht werden.Symbolbild: Jean-Luc Jacques

Kirchheim wird nicht ohne Grund „Klein Las Vegas“ genannt: Zwölf Spielhallen reihen sich hier aneinander. 121 Spielgeräte mit Gewinnchancen gibt es in den Spielhallen und 80 weitere in Bars und Restaurants in Kirchheim. Dass das Glücksspiel nicht immer mit Glück verbunden ist, ist kein Geheimnis. Es beginnt mit einem harmlosen „Ausprobieren“, und bald drehen sich die Gedanken nur noch um verschiedene Spieltechniken und wie man damit das Startkapital wieder wettmacht und am besten noch verdoppelt oder verdreifacht.

In Kirchheim ist das Problem der Spielsucht schon seit Langem bekannt. Konkret ist die Stadt erstmals im Jahr 1920 gegen das Glücksspiel vorgegangen. Auch damals gab es schon eine Vergnügungssteuer, die aber über die Jahre immer wieder verändert wurde.

Im Jahr 2010 waren die zahlreichen Spielstätten ein großes Thema im Kirchheimer Gemeinderat. Der Sucht dürfe nicht so viel Raum gegeben werden, hieß es dann. Daraufhin änderte die Stadt die Vergnügungssteuersatzung von 2009. Der Steuersatz für die Inhaber von Spielhallen oder Bars mit Spielgeräten wurde erhöht.

Die Vergnügungssteuern wird auf das erhoben, was die Spieler zahlen, um an den Geräten ihr Glück herauszufordern. Und die Summen für einen Monat sind beachtlich. Bei Musikautomaten werden nur 25 Euro erhoben. Bei Spielautomaten sieht das schon ganz anders aus: Der Vergnügungssteuersatz für Spielautomaten liegt bei 20 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse. Die Bruttokasse ist der Kasseninhalt, der in der Kasse bleibt, wenn von den Spieleinsätzen die ausgezahlten Gewinne abgezogen werden.

Auch baurechtlich verhinderte die Stadt Kirchheim die Errichtung weiterer Spielhallen. Innerhalb des Alleenrings und entlang der Dettinger Straße sind neue Vergnügungsstätten per Bebauungsplan schon seit mehr als 25 Jahren ausgeschlossen.

Die Vergnügungsstättenkonzeption von 2012 regelt weitere Punkte. Unter anderem ist darin festgeschrieben, dass weder Personen unter 18 Jahren noch gesperrte Spieler sich in Glücksspielstätten aufhalten dürfen. Während Gaststätten unter der Woche bis drei Uhr in der Nacht geöffnet haben dürfen, müssen Spielhallen – sowohl unter der Woche als auch am Wochenende – um Punkt Mitternacht schließen. Zwar war damit das Problem nicht gelöst, dafür aber ein wenig entschärft.

Ein Jahr später folgte eine weitere Kampfansage gegen die Spielsucht in Kirchheim. Im Jahr 2013 wurde das Personal der Kirchheimer Spielhallen geschult. In den Schulungen wurde ihnen erklärt, wie sie eine spielsüchtige Person erkennen und diese dann an eine Suchtberatungsstelle weiterleiten. Zur Eindämmung der Spielsucht, hieß es damals. Doch ob diese Maßnahmen wirklich etwas ändern würden, darüber war sich der damalige Vize-Landrat Matthias Berg zu dem Zeitpunkt nicht so sicher. „Das Personal der Spielhallen besteht häufig aus Menschen, die selbst gerne spielen“, sagte Berg in einer Sitzung des Sozialausschusses.

Ein Licht am Ende des Spielhallen-Tunnels könnte jetzt das neueste Landesglücksspielgesetz bringen. Wichtigstes Ziel ist, die Zahl der Spielstätten zu begrenzen und Wildwuchs einzudämmen. Spielhallenbetreiber werden bald erfahren, ob sie ihre Glücksspielstätten weiter betreiben dürfen. Die Stadt Kirchheim prüft nämlich derzeit den Entwurf eines neuen Konzepts.