Kirchheim

Maskentragen ist das Gebot der Stunde

Verfügung Ab nächster Woche ordnet die Stadt Kirchheim an, beim Einkaufen oder in sonstigen Situationen, in denen sich der Mindestabstand nicht einhalten lässt, Mund und Nase zu bedecken. Von Andreas Volz

Es war einmal: Statt der Marktbesucher ist auf diesem Bild noch der Neubau des Waldhorns „maskiert“. Archiv-Foto: Markus Brändli
Es war einmal: Statt der Marktbesucher ist auf diesem Bild noch der Neubau des Waldhorns „maskiert“. Archiv-Foto: Markus Brändli

Kirchheim trägt Maske: Diese Pflicht gilt nächste Woche, sobald die entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht ist. Bis dahin gilt bereits die dringende Empfehlung der Stadt, Mund und Nase zu verhüllen - zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitmenschen. Mit diesem Beschluss rangiert die Stadt Kirchheim ganz weit vorn in Baden-Württemberg - auf Platz zwei hinter Sulz am Neckar. Oberbürgermeister Pascal Bader geht es aber nicht darum, den Vorreiter zu spielen.

Kirchheim führt als zweite Stadt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht ein.

Ihm geht es darum, die Öffnung der Läden ab Montag mit dem größtmöglichen Schutz vor Ansteckung zu vereinbaren. „Das Thema ist mir schon am Donnerstag durch den Kopf gegangen“, sagte er am Telefon. Auslöser war die Situation auf dem Wochenmarkt. „Der Markt ist ein Problem in Kirchheim - eigentlich nicht, aber jetzt schon“, stellt er fest. „Der Markt ist ein wichtiger sozialer Treffpunkt und birgt gerade deswegen ein hohes Infektionsrisiko.“ Morgens in aller Frühe bestehe noch keine große Gefahr. „Aber gegen später ist es zu voll. Dafür ist der Bereich zu klein, und deswegen müssen wir handeln.“

Die Stadt hat den Markt zwar schon auf die Marktstraße erweitert. Aber wenn am Montag die Einzelhändler wieder öffnen dürfen, wird es dort zu eng. Das ist aber nicht der einzige Grund für die neue Maskenpflicht in Kirchheim, wie der Oberbürgermeister weiter ausführt: „Ich denke, dass eine einheitliche Regelung für ganz Kirchheim sinnvoll ist.“

Damit kommt er auch zur Frage nach der Kontrolle seiner Verfügung: „Da gibt es vor allem die soziale Kontrolle. Inhaber und Mitarbeiter der Geschäfte werden das sicher kontrollieren.“ Hinzu kommen noch die anderen Kunden - diejenigen zumindest, die bereits Masken tragen. Wer immer dann auf das Tragen von Masken verweist, tut sich leichter, wenn er sich dabei auf eine behördliche Anordnung berufen kann. Das Ordnungsamt jedenfalls kann nicht flächendeckend überprüfen, ob jeder in der Öffentlichkeit eine Maske trägt oder nicht.

Dem Argument, dass es gar nicht genügend Masken für alle gibt, begegnet Pascal Bader gelassen. Zum einen weist er auf Apotheken und Schneidereien hin, die Masken im Angebot haben. Solche Angebote sammelt die Wirtschaftsförderung der Stadt Kirchheim unter der E-Mail-Adresse wifoe@kirchheim-teck.de beziehungsweise unter der Telefonnummer 0 70 21/5 02-2 75. Zum anderen sagt der Oberbürgermeister: „Es reicht ja auch ein Schal oder ein Tuch. Man sollte Mund und Nase abdecken, darum geht es.“

Weil die Leute immer wieder fragen, wo sie denn Masken herbekommen sollen, betont Pascal Bader den Schal oder das Tuch so sehr als Alternative. „Der Mangel an Masken war wohl auch der Grund, warum sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten vorerst nur auf eine dringende Empfehlung zum Tragen von Masken einigen konnten - als Kompromiss. Die hätten sicher gerne eine Pflicht eingeführt.“

Die Teckstadt zeigt also: Was Berlin nicht fertigbringt, schafft Kirchheim schon lange. Dass es deswegen auch Kritik hageln wird, damit rechnet Pascal Bader auf jeden Fall: „Ich bin mal gespannt, wie die Diskussionen in Kirchheim laufen. Da wird es sicher nicht nur Zustimmung geben. Aber ich denke, wir haben eine sehr verantwortungsvolle Entscheidung getroffen - eine Entscheidung, die machbar ist und die auch die Mitarbeiter in den Läden schützt.“

Die neue Regelung ist zwar am Markt-Samstag noch nicht in Kraft. Aber in diesem Fall folgt die Stadtverwaltung der großen Politik: Sie spricht die dringende Empfehlung aus, Mund und Nase schon einmal freiwillig abzudecken. Aber nicht nur beim Einkaufen sollen die Masken oder entsprechender Behelf vor Ansteckungen mit dem Coronavirus schützen, sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in anderen Situationen, in denen der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann.

„Wichtiger als die Form des Schutzes ist es, ihn richtig zu tragen, regelmäßig zu wechseln und heiß zu waschen. Wenn wir einfache Hygieneregeln beachten, hat jede Bedeckung mehr Schutzwirkung für Träger und Gegenüber als keine“, sagt Pascal Bader. „Mit der Maskenpflicht, die die Abstandsregelungen ergänzt, verhindern wir die weitere Ausbreitung des Virus und fördern damit gleichzeitig die sukzessive Öffnung unserer Geschäfte. Eine einheitliche Regelung schafft hier Klarheit.“