Kirchheim

Messerstecher muss hinter Gitter

Gericht In der Dettinger Straße ist ein Streit in der Dusche blutig eskaliert. Der Täter muss jetzt für drei Jahre ins Gefängnis.

Symbolbild

Kirchheim/Stuttgart. Der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen einen 32-jährigen Tunesier, der im Badezimmer der Flüchtlings-Unterkunft Dettinger Straße in Kirchheim einen Mitbewohner mit einem Messer verletzt hatte, ist gestern zu Ende gegangen. Der 32-Jährige muss wegen gefährlicher Körperverletzung drei Jahre hinter Gitter.

Entgegen der Darstellung des Tunesiers, zuerst von dem Gambier angegriffen worden zu sein, stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte nach einem Streit gleich ein Messer holte. Damit habe er versucht, auf den Gambier einzustechen und ihn an beiden Händen verletzt.

Es war keine Notwehr

Der Gambier hatte mit dem Hinweis, dass er jetzt duschen werde, den Tunesier aus der Dusche geschickt. Dieser pochte darauf, dass er zuerst da war. Dann eskalierte die Situation. Dass der Tunesier in Notwehr zum Messer griff, wie er selbst behauptete, wiesen die Richter zurück. Sein Verteidiger hatte deswegen Freispruch gefordert. Die Staatsanwalt wies vor allem auf zwei einschlägige Vorstrafen des Tunesiers hin, die ihm vom Amtsgericht Kirchheim jeweils Bewährungsstrafen einbrachten. Diese Bewährungen werden nun widerrufen.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte geschwiegen. Das Gericht verschaffte sich durch Aussagen von Zeugen, darunter die ermittelnden Polizeibeamten, einen Überblick über die Geschehnisse. Ein Verfahren gegen das Opfer wegen Körperverletzung durch Schläge mit einem Schrubberstiel hat bereits die Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte trotz jahrelangen Drogenkonsums zur Tatzeit keinesfalls eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Er muss nun die verhängten drei Jahre Freiheitsstrafe plus der früher zur Bewährung ausgesetzten Strafe absitzen.Bernd Winckler