Kirchheim

Mit Masken und ohne Gesang

Corona Die katholische und die evangelische Kirche haben eine Maskenpflicht für Gottesdienste erlassen.

Kreis Esslingen. Die Corona-Verordnung selbst lässt Spielraum, was die Maskenpflicht und das Gesangsverbot bei Gottesdiensten angeht. Anders als gestern berichtet, gilt im Landkreis Esslingen aber trotzdem eine Maskenpflicht bei Gottesdiensten. „Die Kirchen regeln - in Absprache mit dem Land - ihre Angelegenheiten selbst“, betont Axel Rickelt, Pfarrer der evangelischen Stadtkirchengemeinde Kirchheim. Festgelegt hat die evangelische Landeskirche Württemberg: In Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt - und das ist im Kreis Esslingen der Fall -, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die gesamte Dauer des Gottesdienstes verpflichtend. Darüber hinaus ist gemeinsames Singen in Räumen verboten. Teilnehmer müssen erfasst werden.

Ähnlich ist die Situation bei der katholischen Kirche. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat in ihrem Pandemie-Stufenplan strengere Regeln ab Pandemiestufe drei festgelegt. Falls ein Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 überschreitet, gelten für die Feier von Gottesdiensten - auch unabhängig von der landesweit geltenden Pandemiestufe - eine verpflichtende Teilnehmererfassung, Maskenpflicht während des Gottesdienstes und das Verbot von Gemeindegesang. bil