Kirchheim

Opfer bestätigt die Vorwürfe

Gericht Eine Zwölfjährige soll von zwei Männern in einer Asylunterkunft vergewaltigt worden sein. Die Anwälte bezweifeln die Tat.

Symbolfoto: Jean-Luc Jacques

Region/Stuttgart. Im Vergewaltigungsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht, in dem ein 20-jähriger Asylbewerber aus Lenningen und sein 27-jähriger Freund beschuldigt werden, eine Zwölfjährige missbraucht zu haben, hat das Gericht jetzt das Opfer vernommen - hinter verschlossenen Türen. Für die Verteidiger jedoch gibt es in ihrer Aussage zahlreiche Ungereimtheiten. Der dritte Prozesstag sollte Aufklärung bringen.

Die beiden Männer werden beschuldigt, am 8. Mai dieses Jahres das Kind in einer Esslinger Unterkunft gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben. Zudem werden dem jüngeren Angeklagten sexuelle Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigungen und Bedrohungen von Sicherheitsbeamten in einer Lenninger Unterkunft vorgeworfen. Taten, die der 20-Jährige von sich weist, vor allem die angebliche Vergewaltigung der Zwölfjährigen. Tatsächlich will er dem Opfer nur einen Kuss auf die Wange gegeben haben. Er weist die Richter darauf hin, dass das Mädchen ihn habe heiraten wollen. Auch der mitbeschuldigte Freund beteuert seine Unschuld.

Ist das Opfer glaubwürdig?

Die Richter der 2. Großen Jugendschutzkammer am Stuttgarter Landgericht haben in einer nicht öffentlichen Sitzung die Zwölfjährige in den Zeugenstand gerufen und zu den Vorwürfen vernommen. Im Wesentlichen soll die Zeugin die Anklagevorwürfe bestätigt haben - so erfährt man es im Nachhinein von Beteiligten. Allerdings gebe es eine ganze Anzahl widersprüchlicher Angaben, bemängelte die Verteidigung am gestrigen dritten Fortsetzungstermin.

Vor allem die Beschuldigung gegen die beiden Angeklagten, dass sie die Vergewaltigung gemeinsam vollzogen hätten, könne den Verteidigern zufolge nicht stimmen. Hat die Zeugin nicht die Wahrheit gesagt? Die Anwältin des Mitangeklagten wies zudem das Gericht darauf hin, dass der Zeugin bei der Vernehmung mehrfach die Wahrheitspflicht in Erinnerung gebracht worden sei.

Drei zusätzliche Prozesstage

Die weiteren Ausführungen der Verteidigung zu den widersprüchlichen Aussagen der Zwölfjährigen wurden erneut in nicht öffentlicher Sitzung vorgetragen. Möglicherweise werden die Anwälte jetzt einen Antrag auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten stellen. Die Strafkammer hat nunmehr neben den bereits terminierten fünf Prozesstagen drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil soll demnach erst Anfang Dezember beraten und verkündet werden. Bernd Winckler