Kirchheim

Psychiatrie, aber auf Bewährung

Prozess Die Patientin der psychiatrischen Klinik, die andere Patienten würgte, wurde als bedingt schuldunfähig erklärt.

Gericht
Symbolbild

Kirchheim. Das Stuttgarter Landgericht hat die 37-jährige Frau, die in einer psychiatrischen Klinik in Kirchheim andere Patienten mehrfach kräftig gewürgt und dabei verletzt hat, wurde vom Vorwurf der Körperverletzungen freigesprochen. Die Begründung - die Frau ist psychisch bedingt schuldunfähig. Dafür wurde ihre Einweisung in eine Anstalt angeordnet, allerdings zur Bewährung.

In zehn Fällen hat die Frau von Frühsommer bis Herbst vergangenen Jahres als Patientin der psychiatrischen Abteilung einer Kirchheimer Klinik wahllos Angriffe gegen andere Patienten verübt. Die Angriffe erfolgten dabei meist von hinten. Dabei würgte sie - wie wir schon berichteten - die Opfer mit beiden Händen jeweils am Hals so kräftig, dass es den Betroffenen unmöglich war, sich dem Würgegriff zu entziehen. Erst durch das Einschreiten von Ärzten und Pflegern konnte Schlimmeres verhindert werden.

Gefahr für die Allgemeinheit

Dies, so jetzt am zweiten Prozesstag vor der Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht, stelle den Tatbestand der Körperverletzungen dar. Jedoch leidet die Beschuldigte 37-Jährige seit vielen Jahren an einer paranoiden psychischen Krankheit und kann für diese Angriffe strafrechtlich nicht belangt werden. Sie stellt jedoch für die Allgemeinheit eine gewisse Gefahr dar, sagte ein Sachverständiger in dem Prozess, der die 37-Jährige untersucht hat. Die Gefahr bestünde darin, dass sie auch künftig bei auftretenden Krankheitsschüben wieder Menschen von hinten angreifen und würgen könnte. Dies könne man nur eindämmen, wenn sie intensiv medikamentös behandelt und kontrolliert betreut werde.

Dem schlossen sich nunmehr auch die Richter der Stuttgarter Strafkammer an. Sie ordneten eine entsprechende Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, verfügten aber, dass diese Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt wird. Grund: Die Frau ist jetzt psychisch stabil, und es wäre unverhältnismäßig, sie einfach wegzusperren. Vordergründig sei die Behandlung und damit verbundene Heilung der Frau von ihrem psychischen Leiden.

Sie muss sich allerdings einem betreuten Wohnen innerhalb einer Anstalt unterziehen und dort ihre verordneten Medikamente kontrolliert ambulant konsumieren. Nur dann, so der Sachverständige, bestehe auch keine Gefahr eines Rückfalles in die Gewalt mehr.

In dem gestern verkündeten Urteil haben die Stuttgarter Richter zudem zwei Fälle der Körperverletzung eingestellt, da sich die Beschuldigte nicht mehr daran erinnern konnte. Bernd Winckler