Kirchheim

Rathaus plant Dependance im Norden

Verwaltungsgebäude Am Rand der Innenstadt soll ein Bebauungsplan für eine Erweiterung der Stadtverwaltung sorgen.

Ins Gebäude links soll ein Teil der Stadtverwaltung einziehen.
Ins Gebäude links soll ein Teil der Stadtverwaltung einziehen.

Kirchheim. „Nördlich des Rathauses“ liegt in Kirchheim die untere Marktstraße. Am einstigen Unteren Tor, in direkter Nachbarschaft zum Rollschuhplatz, liegt ein Gebäude mit einem Laden. Dieser Laden hatte über viele Jahre hinweg etliche unterschiedliche Nutzungen, steht derzeit aber leer. Die Stadt Kirchheim will das Gebäude oder auch das Gelände nun ganz anders nutzen: Ein Teil der Stadtverwaltung soll künftig dort untergebracht werden.

„Nördlich des Rathauses“ als Name eines neuen Bebauungsplans erhält somit einen ganz anderen Sinn als nur die rein geografische Bezeichnung: Es geht um eine nördlich gelegene Dependance des Rathauses. Das historische Rathaus, das demnächst 300 Jahre alt wird, ist ja längst nicht mehr das einzige Verwaltungsgebäude in der Innenstadt.

Der Raumbedarf der Stadtverwaltung nimmt zu. Nicht zuletzt will sich die Stadt von ihrem Verwaltungsgebäude in der Kornstraße trennen. Auch das sorgt dafür, dass an anderer Stelle Büroräume benötigt werden. Die Stadt hat deshalb ein Verwaltungsgebäudekonzept entwickelt, um für die Zukunft gerüstet zu sein.

Der Bebauungsplan „Nördlich des Rathauses“, für den der Gemeinderat jetzt den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst hat, ist einer von vielen Schritten, um das Verwaltungsgebäudekonzept in den kommenden Jahren umzusetzen. Noch hat das Gebäude private Eigentümer.

Mit dem Bebauungsplan und der Festsetzung einer Baufläche für den Gemeinbedarf will die Stadt die Flächen „für die angestrebte öffentliche Nutzung sichern“. Öffentlich war die Nutzung zwar bereits seit Jahren und Jahrzehnten, aber jetzt soll der Zweck eingeschränkt werden auf „öffentliche Verwaltung“.

Was vom bestehenden „nicht qualifizierten Bebauungsplan“ aus dem Jahr 1989 aber auch unter neuen Voraussetzungen ziemlich sicher übrig bleiben wird, ist der Ausschluss einer bestimmten Nutzung: „Vergnügungsstätten“ sind schon bisher nicht vorgesehen, und ein deutlicherer Gegensatz als zwischen „öffentliche Verwaltung“ und „Vergnügungsstätten“ ist kaum denkbar. Andreas Volz