Kirchheim

Sicherheit geht vor

Gehölze Ab März dürfen Hecken nicht mehr abgeschnitten werden.

Kirchheim. Die Stadt Kirchheim weist darauf hin, dass es während der Vegetationsperiode zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten ist, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden.

Für Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen gilt dieses Verbot nicht. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind über das ganze Jahr erlaubt, sofern sie das Wachstum der Pflanzen reduzieren oder notwendig sind, um die Bäume gesund zu erhalten. Bei großen Bäumen ist außerdem die städtische Baumschutzsatzung zu beachten. Zweige und Äste, die über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die Fahrbahn ragen, müssen vom Besitzer zurückgeschnitten werden. Im Dienste der Verkehrssicherheit darf der Schnitt auch in der Vegetationszeit erfolgen.pm