Kirchheim

Sterben geht künftig mehr ins Geld

Neukalkulation Kirchheim ändert die Friedhofssatzung und erhöht die Gebühren. Die Kostendeckung liegt bei 89 Prozent.

Friedhof
Symbolbild

Kirchheim. Sterben wird teurer in Kirchheim. Zumindest kommen auf die Angehörigen der Verstorbenen höhere Kosten zu, nachdem der Gemeinderat den neuen Friedhofsgebühren zugestimmt hat. Je nach Art der Bestattung summieren sich diese Erhöhungen auf mehrere Hundert Euro. Die Stadtverwaltung begründet den drastischen Anstieg damit, dass die bestehenden Gebühren seit Anfang 2011 gelten. Nach sieben Jahren sei es also an der Zeit, auch den Kostendeckungsgrad wieder zu erhöhen. Augenblicklich ist er auf rund 75 Prozent gesunken. Die neuen Gebühren sollen ihn wieder auf 89 Prozent bringen. Eigentlich vorgesehen wären hundert Prozent.

Die gebührenfähigen Kosten im Kirchheimer Friedhofswesen belaufen sich 2018 auf 1,2 Millionen Euro. Der Löwenanteil der Gebühren, die als Einnahmen zur Verfügung stehen, liegt mit insgesamt 735 000 Euro bei der Grabnutzungsgebühr. Auch diese Gebühr deckt die Kosten nicht zu hundert, sondern zu 90 Prozent. Hätte sich der Gemeinderat in diesem Fall für 80 Prozent entschieden, wären der Stadtkasse dadurch Einnahmen von 74 000 Euro entgangen.

Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion hat deshalb keine Mehrheit gefunden. Marianne Gmelin hatte darauf verwiesen, dass ein Friedhof mehr zu bieten hat als nur Grabflächen: „Da gibt es ja noch die Funktion als Park- und Aufenthaltsfläche.“ Und in dieser Funktion werde der Friedhof eben nicht nur von Angehörigen genutzt. Dagegen würden ausschließlich die Angehörigen über die Grabnutzungsgebühr zur Kasse gebeten. Trotzdem folgte der Gemeinderat mehrheitlich dem Argument von Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker: „Es ist ein Gebot aus der Gemeindeordnung, anfallende Kosten auf die Gebühren umzulegen.“

Gebühren alle drei Jahre erhöhen

Genau umgekehrt ging es bei Marianne Gmelins zweitem Antrag: nicht wieder so lange zu warten und spätestens alle drei Jahre eine neue Kostenkalkulation vorzulegen. Das hätte den Vorteil, dass die Sprünge bei den einzelnen Gebühren nicht ganz so gewaltig ausfallen würden wie jetzt. Die Oberbürgermeisterin hatte hier vor der Arbeitsbelastung für die Kämmerei gewarnt. Der Gemeinderat hat aber trotzdem einstimmig beschlossen, die Gebühren lieber öfter, dafür aber jeweils moderater zu erhöhen.

Weitere Änderungen der Friedhofssatzung betreffen die zwei neuen Grabarten „Erdrasengrab“ und „Urnenbaumwahlgrab“ sowie das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Arbeit. Das musste nach einem aktuellen Gerichtsurteil gestrichen werden, bis dafür eine rechtmäßige Grundlage geschaffen ist.Andreas Volz