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Streuobstkonzeption und Baumschnittförderung: Inhalte und Bewerbungsmöglichkeiten

Das neue Förderprogramm „Baumschnitt“ ist ein Modul der Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg. Darin sind alle Maßnahmen gebündelt, die das Land rund ums Thema Streuobst anbietet. Die Regierungspräsidien nehmen fertig formulierte Anträge samt Konzept bis zum 15. Mai entgegen. Bei den Kommunen und Vereinen sollten sich Interessierte jedoch schon möglichst bald melden, da Schnittkonzepte ausgearbeitet und die Sammelanträge vorbereitet werden müssen. So nimmt das Rathaus in Ohmden nur noch Bewerbungen bis 16. Februar entgegen, in Weilheim und Hepsisau läuft die Frist am 13. März ab. Teilnehmen können alle, deren Streuobstbestände aus größtenteils großkronigen, hochstämmigen, starkwüchsigen Obstbäumen bestehen. Die Bäume sollen weitläufig angeordnet sein und dürfen nicht in Hausgärten oder innerhalb von Umzäunungen stehen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass jeder Baum mindestens einmal in fünf Jahren geschnitten wird. Pro Baum und fachgerechtem Schnitt beträgt die Prämie 15 Euro, wobei in dem Fünf-Jahres-Zeitraum höchstens zwei Schnittmaßnahmen unterstützt werden. Jeder zweite deutsche Streuobstbaum steht in Baden-Württemberg. Insgesamt stehen im Ländle etwa 9,3 Millionen Streuobstbäume. Die meisten Streuobstwiesen sind in Privatbesitz. Eine Streuobsterhebung aus dem Jahr 2009 hatte zutage gebracht, dass 80 Prozent der Streuobstbestände schlecht gepflegt sind. Ziel der Baumschnitt-Förderung ist es, private Wiesenbesitzer zu unterstützen und ihre Arbeit wertzuschätzen. Das soll dazu beitragen, die prägende Kulturlandschaft in Baden-Württemberg zu erhalten. Anträge erhalten Interessierte im Internet unter www.streuobst-bw.info. Informationen erteilen die Kommunen, die örtlichen Vereine und das Landratsamt in Esslingen.bil