Kirchheim

Täter kommt hinter Gitter

Urteil Gericht hat entschieden: Der Kirchheimer Eisenrohr-Schläger muss nur für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Kirchheim/Stuttgart. Die Schläge mit einem Eisenrohr gegen zwei Brüder in Kirchheim waren kein Mordversuch, sondern nur ein versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. So hat die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht im Prozess gegen den 54-jährigen Kirchheimer entschieden, der mit einem Eisenrohr auf den Kopf eines Opfers eingeschlagen hatte. Er muss dafür drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Für den Angeklagten, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigerin war das Urteil eine Überraschung. Immerhin hatte in diesem Eisenrohr-Prozess der Ankläger über sieben Jahre Haft wegen Mordversuchs beantragt. Die Richter sahen das aber anders. Der 54-Jährige, ein selbst ernannter „Salafisten-Hasser“, dachte, dass die beiden Brüder zu dieser Religionsgruppe gehören. Seit Jahren gab es unter anderem deswegen Streit.

Totschlag und nicht Mordversuch

Der Verurteilte habe zwar das Eisenrohr mit Wucht auf den Kopf des einen Opfers geschlagen, doch sei dies nicht heimtückisch geschehen. Also kein Mordversuch, sondern nur Totschlagversuch. Die anschließenden Schläge mit dem Rohr auf den Bruder des Opfers zielten laut dem Richter nicht auf den Kopf, sondern trafen die Beine und die Arme, die der Mann schützend vor seinen Kopf hielt.

Hier sei nur der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt, sagte der Schwurgerichtsvorsitzende. Der Angeklagte habe durch sein Verhalten das Brüderpaar mit den Eisenrohr-Schlägen „abstrafen“ wollen.

Täter und Opfer versöhnen sich

Happy End auch zwischen dem 54-Jährigen und den beiden Opfern: Der Angeklagte hat an sie jeweils 2 000 Euro Schmerzensgeld bezahlt. Er hat sich außerdem im Gerichtssaal Stuttgart entschuldigt. Die Entschuldigung wurde angenommen, man habe sich untereinander versöhnt. „Sie müssen jetzt noch im Gefängnis bleiben“, sagte der Vorsitzende Richter zu dem Angeklagten. Er habe aber Glück gehabt, weil er gestern nur noch wegen Totschlagversuchs zu insgesamt drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Bernd Winckler