Kirchheim

Unechte Teilortswahl auf dem Prüfstand

Wahlrecht Vor der Entscheidung informiert die Stadt ihre Bürger in Nabern und Jesingen über Vor- und Nachteile.

Foto: Deniz Calagan

Kirchheim. Bisher gilt bei Gemeinderatswahlen in Kirchheim für die Stadtteile Nabern und Jesingen die „Unechte Teilortswahl“ - eine Sonderregelung im Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg. Durch sie soll eine ausreichende Repräsentation der beiden Stadtteile im Kirchheimer Gemeinderat sichergestellt werden.

Der Anteil an Gemeinden mit „Unechter Teilortswahl“ verringert sich laut Städtetag Baden-Württemberg jedoch stetig. Dem kommunalen Spitzenverband zufolge gab es 2014 nur noch in 40 Prozent aller Gemeinden im Land eine unechte Teilortswahl. 1989 waren es noch 61 Prozent gewesen.

Ob es in Kirchheim bei der Gemeinderatswahl 2019 noch eine unechte Teilortswahl geben wird, entscheidet der Gemeinderat im April. Hintergrund sind Gemeinderatsaufträge aus den Klausurtagungen 2015 und 2016. Vor der Entscheidung finden in Jesingen und Nabern Infoveranstaltungen für die Bürger statt (siehe unten).

Die „Unechte Teilortswahl“ wurde jeweils im Rahmen der Eingliederung von Nabern und Jesingen vereinbart, um den Stadtteilen Sitze im Gemeinderat zu garantieren. In Ötlingen und Lindorf gibt es keine solche Regelung.

Bei der „Unechten Teilortswahl“ treten Kandidaten auf der Wahlliste eines einzelnen Wahlkreises - beispielsweise eines Stadtteils oder Wohnbezirks - an. Sie können jedoch von allen Stimmberechtigten der Gesamtgemeinde gewählt werden. Ein Naberner Kandidat kann also auch von einem Wähler aus Ötlingen gewählt werden. Daraus leitet sich die Bezeichnung „unecht“ ab.

Übrigens: Die jeweilige Ortschaftsverfassung bleibt bestehen - unabhängig davon, ob die „Unechte Teilortswahl“ in Kirchheim abgeschafft wird oder nicht.

Info Bei zwei Infoveranstaltungen gehen Kirchheims Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker und Bürgermeister Stefan Wörner auf die Vor- und Nachteile der „Unechten Teilortswahl“ ein. In Nabern sind die Bürger dazu am Montag, 12. März, um 19 Uhr in die Zehntscheuer eingeladen. Am Mittwoch, 14. März, um 19 Uhr folgt eine Infoveranstaltung in der Jesinger Gemeindehalle. Die Besucher haben bei den Veranstaltungen auch Gelegenheit, Fragen zu stellen. pm