Kirchheim

Verbote in Kirchheim

Das Radfahrverbot gilt jeden Tag von 8 bis 19 Uhr für die Max-Eyth-Straße und die Marktstraße innerhalb des Alleenrings.

Im Schritttempo dürfen Radler in den drum herum liegenden verkehrsberuhigten Bereichen fahren, etwa auf dem Schlossplatz, in der Turmstraße, und in der unteren Max-Eyth-­Straße.

Strafzettel kassieren alle, die sich nicht an diese Regeln halten und erwischt werden. Sie müssen 15 Euro bezahlen. Wer vorsätzlich wieder aufs Rad steigt, muss sogar mit der doppelten Summe rechnen. bil