Kirchheim

Vergewaltigtes Opfer schildert Martyrium

Pozess In nicht öffentlicher Sitzung am Landgericht kam nun die Frau aus Kirchheim zu Wort. Sie war von zwei Bekannten vergewaltigt worden. Von Bernd Winckler

Kirchheim. Der Vergewaltigungsvorwurf gegen einen 20- und einen 24-jährigen syrischen Flüchtlingaus Kirchheim ist wohl noch weitaus schlimmer als bisher bekannt.

Am zweiten Prozesstag vor dem Stuttgarter Landgericht wurde in nicht öffentlicher Sitzung das 21-jährige Opfer vernommen. Offenbar berichtete die Frau schreckliche Dinge.

Die beiden Angeklagten sollen die 21-Jährige unweit einer Flüchtlingsunterkunft in Kirchheim in deren Einzimmerwohnung gemeinschaftlich vergewaltigt und dabei auch erheblich verletzt haben. Die Tat sei geschehen, nachdem die beiden Männer zuvor bei der Renovierung der Wohnung halfen. Einer der beiden hatte das Verbrechen an der jungen Frau auf einem Handyfilm festgehalten (wir berichteten).

Die beiden Männer gaben vor Gericht an, dass sie eigentlich nach der Wohnungsrenovierung das Haus wieder verlassen wollten, aber warteten, weil vor der Wohnungstüre plötzlich Nachbarstimmen zu hören waren und die 21-Jährige sie deshalb noch zurückhielt. Als Belohnung für die Hilfe habe die Frau jeweils einen Kuss versprochen.

Das Opfer soll bei der Befragung durch das Gericht ausgesagt haben, dass die beiden Angeklagten sie sofort nach getaner Arbeit gepackt und zu Boden gedrückt hätten. Sie sei brutal festgehalten worden, sodass keine Gegenwehr mehr möglich war. Der eine Angeklagte habe seinen Mittäter angefeuert, die Tat an ihr auszuüben. Das sei abwechselnd geschehen.

Von Stimmen auf dem Flur, weswegen die Frau die beiden Männer noch zurückgehalten habe, und von einem Kuss als Belohnung wusste die Frau nichts. Auch sei sie nicht von alleine in das Badezimmer gegangen, wie einer der Angeklagten behauptete.

Die Richter begutachteten unter Ausschluss der Öffentlichkeit auch das Video, welches einer der Angeklagten von der Vergewaltigung per Handy aufgenommen hatte. Die darauf festgehaltenen Szenen seien schrecklich, ekelhaft und abstoßend, wie hinterher zu erfahren war. Einzelheiten hält das Gericht unter Verschluss. Auf dem Handy des Beschuldigten fanden die Ermittler auch zahlreiche Pornofilme, wahrscheinlich runtergeladen aus dem Internet.

Die junge Frau sei bei der Tat an den Beinen, Armen und Oberschenkeln erheblich verletzt worden, berichtete eine Polizeibeamtin im Zeugenstand. Die Polizistin hatte das Opfer kurz nach der Gewalttat vernommen und ist von deren Glaubwürdigkeit vollkommen überzeugt.

Noch zwei weitere Tage werden die Richter der 3. Großen Strafkammer benötigen, um den Vorfall genau aufzuklären. Am Freitag werden weitere Zeugen und ein Gutachter vernommen. Ein Urteil will die Kammer am 14. März verkünden. Dem Älteren der beiden Männer droht eine Haftstrafe im zweistelligen Bereich, während der Jüngere nach Jugendstrafrecht maximal zehn Jahre Jugendstrafe bekommen kann.