Kirchheim

Versuchter Mord oder Notwehr?

Verfahren Zwei Brüder sind von einem 53-Jährigen mit einer Eisenstange angegriffen worden. Ist der Täter zurechnungsfähig?

Kirchheim/Stuttgart. Eine psychiatrische Gutachterin soll he­rausfinden, ob der 53-jährige Elektromeister, der in Kirchheim mit einer Eisenstange auf zwei Brüder mehrmals eingeschlagen hat, möglicherweise psychisch krank ist. In dem Verfahren wegen versuchten Mordes vor der Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht haben am zweiten Verhandlungstag die beiden Opfer ausgesagt.

Zwischen dem Angeklagten und den beiden Brüdern habe es schon jahrelangen Streit gegeben. Einer der Brüder berichtete, dass der Beschuldigte ihn brutal mit der Stange angriff und auf seinen Kopf einschlug. Nach den ersten Schlägen sei er auf die Tannenbergstraße geflüchtet, wurde aber vom Angeklagten verfolgt. Weil er stolperte und hinfiel, habe ihn der Angreifer eingeholt und ihm die Stange zwischen die Beine gestoßen, bis er wieder hinfiel.

Bei seiner Flucht soll der Beschuldigte erneut - und zwar von hinten - auf ihn eingeschlagen haben. Aufgehört habe der 53-Jährige erst, als Passanten auf das Geschehen aufmerksam wurden.

Koran im Briefkasten gefunden

Schon Wochen vorher soll der Angeklagte nach der Aussage der Brüder sie mit Begriffen wie „Ihr seid Taliban und Terroristen“ beschimpft haben. In den Briefkästen seien plötzlich Bände des Korans aufgetaucht. Dass einer der beiden Zeugen den Angeklagten ebenfalls beschimpft habe, weist der Zeuge von sich.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlungstag berichtet, dass er in Notwehr zugeschlagen habe. Er sei zuerst angegriffen worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte heimtückisch handelte und sich wegen versuchten Mordes verantworten müsse. Im extremsten Fall sieht das Gesetz dafür sogar lebenslange Haft vor. Am 5. Mai kommt die psychiatrische Sachverständige zu Wort. Am 10. Mai soll das Urteil in Stuttgart gefällt werden. Bernd Winckler