Kirchheim

Vom Chefsessel zum Wickeltisch

Berufsleben Als erster Bürgermeister im Landkreis hat sich Notzingens Rathauschef Sven Haumacher für zwei Monate Elternzeit genommen. Seine Kinder sind zweieinhalb Jahre und neun Monate alt. Von Katja Eisenhardt

Ist dankbar, jetzt mehr Zeit für seine Kinder  zu haben: Sven Haumacher Archiv-Foto: Katja Eisenhardt
Ist dankbar, jetzt mehr Zeit für seine Kinder zu haben: Sven Haumacher Archiv-Foto: Katja Eisenhardt

Das Notzinger Rathausteam muss gerade für zwei Monate ohne seinen Chef auskommen. Bürgermeis­ter Sven Haumacher befindet sich seit 9. September in Elternzeit und ist erst Anfang November wieder in Vollzeit zurück an seinem Arbeitsplatz. Vorreiter war unter seinen Amtskollegen 2010 der Tübinger OB Boris Palmer, der als erster Oberbürgermeister Deutschlands in Elternzeit ging.

Der 43-jährige Sven Haumacher ist mittlerweile zweifacher Vater, Tochter Sophia ist zweieinhalb, Sohn Simon neun Monate alt. Dass er beim zweiten Kind ein paar Wochen der möglichen Elternzeit in Anspruch nimmt, sei nicht von vornherein geplant gewesen, sondern habe sich im Gespräch mit seiner Frau Katharina ergeben. Die ist Fachärztin für Orthopädie, Unfallchirurgie, Sportmedizin und Sozialmedizin und befindet sich derzeit ebenfalls in Elternzeit. Sie nehme für beide Kinder die jeweils möglichen drei Jahre Elternzeit in Anspruch, arbeite zwischendurch aber immer wieder in Teilzeit.

„Ich habe mich dazu entschieden, parallel zu meiner Frau zwei Monate in Elternzeit zu gehen, um mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen und um meine Frau zu unterstützen“, erklärt der Rathauschef, der die Auszeit nicht lange nach seiner Wiederwahl angetreten hat. Die Auszeit alternativ während der Sommerpause zu nehmen, in der keine Gemeinderatssitzungen stattfinden, sei nicht möglich gewesen, da in diesen Zeitraum die Urlaube der Amtsleiter fielen.

Damit die acht Wochen ohne Bürgermeister reibungslos funktionieren, wurde gemeinsam mit dem Rathausteam Vorarbeit geleistet und rechtzeitig alles Wichtige organisiert und geplant. „Ich bin meinen Mitarbeitern und vor allem den Amtsleitern, die durch meine Elternzeit deutlich mehr Arbeit haben, sehr dankbar“, betont der zweifache Vater. Das Tagesgeschäft liege derzeit komplett in deren Händen, er selbst sei nur bei besonderen Veranstaltungen, Bewerbungsgesprächen oder wichtigen Vertragsunterzeichnungen im Einsatz. Zudem nehme er auch weiterhin die Termine des Kreistags wahr.

Seine Stellvertreter aus dem Gemeinderat vertreten ihn bei der Leitung der beiden Gemeinderatssitzungen während der Elternzeit oder auch bei Terminen wie Geburtstags- und Hochzeitsjubi­läen. „Ich halte mich nicht für unersetzlich. Ich war mir sicher, dass das auch ohne mich funktionieren wird“, sagt Haumacher. In seiner Position sei eine solche Auszeit allerdings nur möglich, wenn das Rathausteam eine entsprechende Größe habe. „Mit neun bis zehn Leuten wie bei uns funktioniert das. Wäre es jetzt eine sehr kleine Gemeinde mit vielleicht drei bis vier Mitarbeitern, einer davon der Bürgermeister, ist das schwierig“, so Haumacher. „Ich schätze das sehr, dass ich diese Möglichkeit habe. Das ist ja neben der Organisation an sich auch immer eine finanzielle Frage, ob das geht oder nicht.“ Während seiner Elternzeit bezieht der Bürgermeister nur sein Elterngeld, die Gehaltszahlungen fallen während der zwei Monate weg. „Laut einer Statistik nehmen etwa ein Viertel aller Väter Elternzeit. Das ist noch nicht allzu viel, wandelt sich aber nach und nach gesellschaftlich“, beobachtet Haumacher.

Eine weitere Auszeit zu nehmen sei derzeit nicht geplant. Wenn er im November an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, stehen die Ausschreibung für das neue Feuerwehrgeräte­haus und die Architektensuche auf dem Programm. Auch laufen die Planungen zur Sanierung der Kreis- und Landesstraße weiter. Ende November werde dann wohl auch das Asklepia-Seniorenzentrum fertig. Langweilig werde es nach dem Wiedereinstieg jedenfalls nicht.

So hat der Staat die Elternzeit geregelt

Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Nach der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.

Für Geburten nach dem 1. Juli des Jahres 2015 gelten neue Regelungen: Mütter und Väter können 24 statt bisher zwölf Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können beide Elternteil insgesamt 60 Wochenstunden erwerbstätig sein. Sie können gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eis