Kirchheim

Was ist der Wille des Patienten?

Corona Bei der Frage nach Beatmung würde Michael Hennrich im Zweifelsfall immer zugunsten des Lebens entscheiden.

Kirchheim. Corona führt immer wieder zu neuen Erkenntnissen und Bewertungen. Das gilt auch für rechtliche Fragen nach der Gültigkeit und Aussagekraft einer Patientenverfügung. Michael Hennrich, Jurist und Gesundheitspolitiker, gibt freimütig zu, dass er seine Meinung dazu geändert hat: „Ursprünglich dachte ich, alle Patientenverfügungen seien hinfällig, wenn es um Corona geht. Inzwischen weiß ich aber: Das kann man so nicht sagen.“

Zunächst gehe es um die Frage: „Was steht da überhaupt drin?“ Manchmal sind die Hinweise eindeutig, manchmal muss man sie entsprechend auslegen: „Hat der Betroffene Covid überhaupt im Blick gehabt?“ Aber selbst in Fällen, in denen das Corona-Virus ziemlich sicher nicht im Blick war, gilt für den CDU-Bundestagsabgeordneten: „Corona ändert nichts an dem Grundsatz, dass eine Patientenverfügung zu beachten ist.“

Wer etwas von einer Krankheit mit irreversiblem Verlauf geschrieben hat, vom Leiden, das nicht verlängert werden soll, oder auch von seinem Willen, nicht dahinsiechen zu müssen, spreche sich nicht zwingend gegen eine Beatmung im Falle einer schwerwiegenden Corona-Infektion aus. Anders sehe es aus, wenn jemand schreibt, unter keinen Umständen an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden zu wollen.

Trotz allem sieht Michael Hennrich keine Richtlinie, die sich generell anwenden ließe: „Man muss immer im Einzelfall entscheiden, wie der Wortlaut auszulegen ist.“ Gespräche mit Angehörigen könnten dabei helfen - weil die am besten wissen, wie der Patient gedacht haben mag. Einen Unterschied sieht Hennrich auch im jeweiligen Alter: Wenn ein 35-Jähriger beim Schreiben seiner Patientenverfügung eher an einen schweren Unfall gedacht hat, könne er bei Covid-19 trotzdem beatmet werden wollen - zumal bei Jüngeren die Überlebenschancen besser und die Langzeitschäden nach der Beatmung geringer seien.

Patientenverfügungen ergänzen

Hennrich empfiehlt also, Patientenverfügungen zu ergänzen, da für ihn sonst der Grundsatz gilt: „Im Zweifelsfall würde ich immer zugunsten des Lebens entscheiden.“ Unabhängig von Alter und Krankheitsbildern sei juristisch betrachtet jedes Leben gleich viel wert: „Das eines 80-Jährigen ist so viel wert wie das eines 50-Jährigen.“

Ein Thema, mit dem sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in diesem Fall zwingend befassen muss, sei die „Triage“, also die Auswahl der Personen, die im Katastrophenfall behandelt werden - oder auch nicht: „Die Debatte darüber müssen wir führen, auch wenn es ein Thema ist, das wir nicht abschließend gesetzlich regeln können.“ Andreas Volz