Kirchheim

Wer nicht schiebt, kriegt ein Knöllchen

Kontrollen Einmal pro Monat sind Mitarbeiter des Ordnungsamts wegen des Radfahrverbots in der Kirchheimer Fußgängerzone unterwegs. Von Bianca Lütz-Holoch

Tagsüber müssen Radler im Kernbereich der Kirchheimer Fußgängerzone absteigen. Foto: Jean-Luc Jacques
Tagsüber müssen Radler im Kernbereich der Kirchheimer Fußgängerzone absteigen. Foto: Jean-Luc Jacques

Bitte absteigen“, ruft die Mitarbeiterin des Kirchheimer Ordnungsamts einer Frau zu, die auf ihrem Rad durch die Kirchheimer Max-Eyth-Straße rollt. „Fahrradfahren ist hier von 8 bis 19 Uhr verboten“, sagt die Beamtin und drückt der Radlerin, die mittlerweile abgestiegen ist, einen Strafzettel in die Hand. Die Frau ist nicht die einzige, die es an diesem Tag erwischt. Als nächstes ist ein junger Mann an der Reihe, eine Mutter mit Kinderanhänger hat die Lage rechtzeitig erfasst und steigt schnell ab, bevor sie ins Visier gerät.

„Einmal im Monat werden eine Woche lang verstärkt Fahrräder in der Fußgängerzone kontrolliert“, klärt Marcus Deger, Leiter des Kirchheimer Ordnungsamts, auf. In der Regel sind es die Wochen, die mit dem Monatsmarkt starten. „Ab dem 7. August ist es also wieder soweit“, sagt Sachgebietsleiter Christoph Lazecky, der die Kontrollen unter seinen Fittichen hat. Zu den monatlichen Überprüfungen ist das Ordnungsamt übergegangen, als sich herausstellte, dass vereinzelte Schwerpunktkontrollen wenig Besserung brachten. „Der Druck von Gewerbetreibenden, Fußgängern und Gemeinderat war hoch“, sagt Marcus Deger.

Allerdings ist auch der Erfolg der monatlichen Aktionen begrenzt: „Einen richtigen Lerneffekt stellen wir nicht fest“, sagt Christoph Lazecky: „Es gibt keine Kontrolle, bei der wir niemanden erwischen.“ Gestiegen ist die Uneinsichtigkeit der Radler: „Wir müssen viel mehr diskutieren als früher.“

„Unser Ziel muss sein, dass die sich Akzeptanz des Verbots verbessert“, betont Marcus Deger. Das Ordnungsamt führe deshalb Gespräche mit der Lokalen Agenda, den Stadtplanern und der Polizei. „Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass wir noch mal eine Postkartenaktion zum Radfahrverbot starten und zur Radsicherheit allgemein aufklären“, nennt er Ideen für die Zukunft.

Verbote in Kirchheim

Das Radfahrverbot gilt jeden Tag von 8 bis 19 Uhr für die Max-Eyth-Straße und die Marktstraße innerhalb des Alleenrings.

Im Schritttempo dürfen Radler in den drum herum liegenden verkehrsberuhigten Bereichen fahren, etwa auf dem Schlossplatz, in der Turmstraße, und in der unteren Max-Eyth-­Straße.

Strafzettel kassieren alle, die sich nicht an diese Regeln halten und erwischt werden. Sie müssen 15 Euro bezahlen. Wer vorsätzlich wieder aufs Rad steigt, muss sogar mit der doppelten Summe rechnen. bil