Kirchheim

Wie Behinderte richtig erben

Vortrag Wenn die Eltern eines behinderten Kindes sterben, wird die Rechtslage kompliziert. Wie wird sein Erbe gesichert?

Symbolbild

Kirchheim. Die Lebenshilfe Kirchheim veranstaltet am Mittwoch, 21. Juni, einen Informationsabend zum Thema Letztwillige Verfügung unter besonderer Berücksichtigung eines behinderten Kindes oder Enkels. Beginn ist um 19 Uhr im Saal der Kirchheimer Kreissparkasse. Die Veranstaltung soll Eltern, Großeltern und Betreuer von Kindern mit Behinderung auf die aktuelle Problematik des gesetzlichen Erbrechts und fehlerhafter Testamente oder Verträge in Bezug auf das eigene Kind hinweisen und Hilfestellung geben.

Anteil am Vermögen sichern

Das zum Wohle der Menschen mit Behinderung entwickelte „Behindertentestament“ dient der späteren Versorgung eines oder mehrerer Kinder nach dem Tod der Elternteile. Es soll sicherstellen, dass auch das Kind mit Behinderung Anteil am elterlichen Familienvermögen hat und seine Versorgung bis zu dessen Tod gesichert ist. In der Veranstaltung zeigt Rechtsanwalt Horst Bantel von der Anwaltskanzlei Bantel & Elsner in Wendlingen und Neuffen anhand praktischer Beispiele die Fertigung eines Behindertentestaments auf und beantwortet Fragen. pm