LK. Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage, wann es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Egal ob man als Opfer, Betroffener oder Verursacher eines Verkehrsunfalls auftritt, die Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts ist ratsam. Ein solcher Anwalt kann einen nicht nur bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen, sondern auch bei technischen oder tatsächlichen Fragen, wie der Schuldfrage oder dem Unfallhergang. Es ist dabei sinnvoll, sich in allen Phasen der Schadensregulierung durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu lassen. Besonders bei Teilschuld oder bei vermeintlich klaren Schuldfragen kann anwaltliche Vertretung die Position des Unfallverursachers verbessern. In der Regel trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Anwalt, wenn man unverschuldet in den Unfall verwickelt ist. Im Falle einer Teilschuld muss man hingegen anteilig die Kosten selbst tragen, was durch den Anwalt genau geregelt werden kann. Wenn man den Unfall verursacht hat, ist es besonders wichtig, frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Es solle vermieden werden, am Unfallort ein Schuldeingeständnis abzugeben, da dies später nur schwer wieder rückgängig gemacht werden kann. Ein Anwalt kann helfen, die eigenen Rechte zu wahren und eine angemessene Lösung zu finden. Als unverschuldetes Unfallopfer hat man Anspruch auf vollständige Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Dazu gehören unter anderem die Reparaturkosten des Fahrzeugs, Nutzungsausfallentschädigung, Kosten für Gutachter und Anwalt sowie Schmerzensgeld für Verletzungen. Ein Bagatellschaden liegt dabei in der Regel vor, wenn die Kosten für die Reparatur unter 750 bis 1.000 Euro liegen.
Wahrung der eigenen Rechte bei Verkehrsunfällen
