LK. Nach einem Unfall sind alle Beteiligten oft aufgeregt und stehen möglicherweise unter Schock. Die Frage, ob und wann die Polizei gerufen werden sollte, ist daher besonders wichtig. Generell sollte die Polizei immer dann verständigt werden, wenn die Unfallstelle abgesichert werden muss, ein hoher Sachschaden entstanden ist oder der Verdacht auf eine Straftat besteht. Auch wenn Personen verletzt oder getötet wurden, Streitigkeiten mit dem Unfallgegner auftreten oder man selbst nicht der Fahrzeughalter ist, beispielsweise wenn man mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte die Polizei kontaktiert werden. Bei Unfällen mit geringem Sachschaden, sogenannten Bagatellunfällen, wie zum Beispiel kleinen Lackschäden, ist es hingegen nicht zwingend notwendig, die Polizei zu rufen. In solchen Fällen sollten die wichtigsten Daten aller Beteiligten ausgetauscht und ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Falls eine der Parteien die Polizei möchte, muss dies jedoch akzeptiert werden. Wichtig ist hierbei allerdings zu beachten, dass sich die Versicherung auf den offiziellen Unfallbericht der Polizei stützt. Fehlt dieser und treten Ungereimtheiten auf, kann die Versicherung die Leistungen verweigern. Im speziellen Fall eines sogenannten Parkremplers ist man dazu verpflichtet, eine „angemessene Zeit“ auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs zu warten. Wenn dieser nicht auftaucht, muss die Polizei gerufen werden. Ein Zettel am Fahrzeug reicht nicht aus, um Unfallflucht zu vermeiden. Wenn die Polizei zu einem Unfallort gerufen wird, nimmt diese die Personalien und Fahrzeugdaten aller Beteiligten sowie eventueller Zeugen auf. Sie prüft auch, ob Verkehrsverstöße begangen wurden, wie etwa die Missachtung der Vorfahrt. In solchen Fällen kann die Polizei Verwarnungen aussprechen oder Bußgeldverfahren einleiten. Wichtig zu wissen ist, dass man keine Angaben machen muss, die einen selbst belasten können. Falls man Angaben macht, müssen diese jedoch korrekt sein.
Wann man die Polizei rufen sollte
