LK. Ein Autounfall kann eine stressige und verwirrende Erfahrung sein. Dabei gibt es einige Dinge, die man nach einem Unfall beachten sollte. Nach einem Unfall sollte natürlich zunächst die Unfallstelle gesichert und wenn notwendig die Polizei verständigt werden. Ist das erledigt, sollte man die Beseitigung der Trümmer und das Abschleppen des Fahrzeugs organisieren, falls es nicht mehr fahrbereit ist. Danach sollte man sich schnellstmöglich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Diese wird einem sagen, welche nächsten Schritte zu unternehmen sind und wann eine Werkstatt mit der Reparatur beginnen kann. Die Kosten für das Abschleppen können von der Versicherung übernommen werden. Die Werkstatt kann in der Regel allerdings erst mit der Reparatur beginnen, sobald die Versicherung die Kosten übernommen hat. Alternativ kann man auch eine fiktive Abrechnung wählen, bei der man die Kosten ersetzt bekommt. Sollte die Versicherung den Schaden nicht übernehmen, kann man Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte einleiten. Die Versicherung muss jedoch detaillierte Gründe für die Ablehnung nennen. Falls das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, kann man einen Mietwagen nutzen. Die Kosten für den Mietwagen können dabei ebenfalls der Versicherung übernommen werden.
Verdienstausfall oder Schmerzensgeld
Es ist zudem wichtig, zu überprüfen, welche zusätzlichen Leistungen einem eventuell zustehen. Das können beispielsweise Verdienstausfall oder Schmerzensgeld sein, wenn man durch den Unfall körperlich oder finanziell beeinträchtigt wurde. Wenn der Unfall im Ausland passiert ist, sollte man sich an die Versicherung und an die örtlichen Behörden wenden. Die Regelungen zur Schadensregulierung können in diesem Fall nämlich variieren. Bei Massenkarambolagen, bei denen mehr als 40 Fahrzeuge beteiligt sind, wird häufig ein vereinfachtes Verfahren zur Schadensregulierung angewendet. In solchen Fällen übernimmt in der Regel die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, unabhängig von der Schuldfrage.