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Hausgeburt im Landkreis vor dem Aus

Frauenärzte haben künftig Mitspracherecht – Hebammen sehen die Entscheidung als Berufsverbot

Eine Schwangere, die eine Hausgeburt plant, muss bei Überschreitung des Geburtstermins um drei Tage künftig einen Frauenarzt konsultieren. Das hat eine Schiedsstelle zugunsten der Krankenkassen entschieden. Freiberufliche Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind, sind entsetzt. Mit der Entscheidung sehen sie die Hausgeburt vor dem Aus.

Hausbesuch: Angelika Behrens sieht nach, ob es Mutter und Kind gut geht.Archiv-Foto: Deniz Calagan
Hausbesuch: Angelika Behrens sieht nach, ob es Mutter und Kind gut geht.Archiv-Foto: Deniz Calagan

Kreis Esslingen. Im Landkreis Esslingen gibt es nur noch zwei Hebammen, die Hausgeburten begleiten. Viele haben das Handtuch geworfen, weil sie die Prämie für die Haftpflichtversicherung nicht mehr erwirtschaften konnten. Über 6 000 Euro muss eine freiberufliche Hebamme, die in der Geburtshilfe tätig ist, bezahlen, um sich gegen Risiken abzusichern.

Mit rund 60 Hausgeburten im laufenden Jahr betreut Angelika Behrens den Löwenanteil jener Frauen, die sich im Landkreis Esslingen für eine außerklinische Geburt entscheiden.Die wenigsten Schwangeren tun das. Bundesweit geht man davon aus, dass ein Prozent der Frauen zuhause gebären. Zusätzlich begleitet Behrens die Frauen vor und nach der Entbindung. Anders als viele ihrer Kolleginnen kann die freiberufliche Hebamme, die Zweite Vorsitzende des Kreisverbands der Hebammen ist, gut von ihrer Arbeit leben. 707 Euro zahlen die Krankenkassen pro Geburt. Davon lässt sich selbst die happige Prämie für die Haftpflichtversicherung bezahlen – zumal Angelika Behrens pro Geburt eine Ausgleichszahlung von 100 Euro pro Geburt erhält, um die Versicherungskosten abzufedern.

Seit Ende September ist alles anders. Weil sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht einigen konnten, hat nun eine Schiedsstelle entschieden, dass es künftig neue Kriterien für Hausgeburten gibt. Der GKV spricht von „verbindlichen Qualitätskriterien“ und einem „Mehr an Sicherheit“ bei Hausgeburten. Der DHV befürchtet die „Abschaffung der Hausgeburten“ und die „Entmündigung der Mütter“.

Faktisch gibt es künftig Erkrankungen, mit denen eine Hausgeburt nicht durchgeführt werden darf: beispielsweise insulinpflichtige Diabetes oder unterschiedliche Blutgruppen bei Mutter und Kind. Und es gibt Voraussetzungen, unter denen die werdende Mutter einen Arzt hinzuziehen muss: beispielsweise immer dann, wenn der Geburtstermin um drei Tage überschritten wird. Der Gynäkologe muss entscheiden, ob etwas gegen die Hausgeburt spricht. Halten sich Mutter und Hebamme nicht an die Empfehlung des Arztes, eine Klinik aufzusuchen, und das Kind kommt geschädigt auf die Welt, können sie laut GKV unter Umständen haftbar gemacht werden.

Angelika Behrens befürchtet, dass Gynäkologen in Zukunft prinzipiell von Hausgeburten abraten werden. Einerseits seien viele Frauenärzte ohnehin gegen Hausgeburten. Andererseits sei ihnen die Gefahr, am Ende womöglich ihren Kopf hinhalten zu müssen, vermutlich zu groß. Nachdem rund 50 Prozent der Geburten nach dem errechneten Termin stattfinden, befürchtet Angelika Behrens, dass 50 Prozent ihrer Einnahmen wegbrechen werden. „Dann höre ich mit den Hausgeburten auf. Ich kann nicht von der Hälfte meiner Einkünfte leben“, sagt sie. Macht Behrens ernst, steht die Hausgeburtshilfe im Landkreis Esslingen vor dem Aus.

Zurzeit erhalte sie täglich Anrufe von verzweifelten Frauen, die nicht wissen, wo sie ihre Kinder nun zur Welt bringen sollen. Die Nachfrage nach Hausgeburten sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, und zwar so stark, dass sie gar nicht alle Anfragen bedienen könne. „Die freie Wahl des Geburtsorts wird hintenrum beschnitten, sagt Angelika Behrens.

Was sich für Hebammen außerdem ändert

Neue Pauschale. Freiberufliche Hebammen, die mindestens eine Geburt pro Quartal betreuen, erhalten von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig eine Ausgleichszahlung. Hintergrund sind die stetig steigenden Belastungen bei der Berufshaftpflicht. Der sogenannte Sicherstellungszuschlag soll 4 400 Euro betragen. Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands (DHV) waren die Prämien zum 1. Juli 2015 auf 6 274 Euro gestiegen. Der DHV kritisiert, dass die Hebammen für die Differenz selbst aufkommen müssen. Zuschlag abgeschafft. Bisher hatte die GKV pro Hausgeburt einen Zuschlag gezahlt, um die hohen Versicherungskosten abzufedern. Sie hatte sich geweigert, dieses System fortzusetzen, weil es bei Hebammen mit vielen Hausgeburten in der Vergangenheit zu „Überzahlungen“ gekommen sei. Honorare steigen. Freiberufliche Hebammen erhalten für alle Leistungen künftig fünf Prozent mehr Geld.adö