Kirchheim/Stuttgart. Dass in Asyl-Unterkünften auch mit Drogen gehandelt wird, ist den Behörden bekannt. So soll es auch in der Unterkunft in Kirchheim sein, bestätigt ein Bewohner aus dem Iran, den die 20. Große Strafkammer in Stuttgart gestern im Verfahren gegen die beiden mutmaßlichen Vergewaltiger vernommen hat. Der Zeuge meinte ganz pauschal, dass es in der Unterkunft alles gäbe.
Bei der Frage, ob er vielleicht selbst mit Rauschgift handelte oder welches besaß oder gar konsumiert, durfte der Zeuge jedoch die Antwort verweigern, belehrte ihn der Vorsitzende Richter vor dessen Befragung. Ob die beiden Angeklagten oder auch nur einer von ihnen Haschisch geraucht hatten, das konnte der Zeuge dem Richter gegenüber nicht bestätigen.
Hingegen beschreibt er den jüngeren Angeklagten als einen gutmütigen Mensch, den er oft mit in die Kirche genommen hat. Der Zeuge, selbst in Deutschland zum Christ geworden, wie er sagt, wollte den Angeklagten sogar Tage nach dem 17. August vergangenen Jahres, dem Tag der Tat, taufen lassen. Daraus aber sei nichts geworden, weil die Polizei das Duo verhaftet habe. Dass der 19-jährige Beschuldigte, dem zusammen mit seinem Freund die brutale Vergewaltigung einer jungen Frau vorgeworfen wird, sich auch in exhibitionistischer Weise gegen Kirchheimer Mädchen gezeigt habe, weiß der Zeuge nicht.
Aber er bestätigt auch ein polizeiliches Protokoll, in dem festgehalten ist, dass der eine Angeklagte in Kirchheim auf Spaziergängen nachts immer Ausschau nach betrunkenen jungen Frauen gehalten habe, weil diese dann leicht zum Sex gezwungen werden könnten.
Ob er von dem Angeklagten auch von der vorgeworfenen Vergewaltigung der einen Frau und der angeklagten Vergewaltigungs-Versuche erzählt bekommen habe, auch davon weiß der Zeuge nichts mehr, wie er betont. Er erinnert sich nur noch daran, dass der 19-Jährige, mit dem er fast täglich zusammen war, nach der Tat sehr durcheinander gewesen sei. Von den Taten mit dessen Freund habe er erst durch die Polizei erfahren.
Den beiden jungen Männern wird die Vergewaltigung mit Messerdrohung einer Frau vorgeworfen. Die geplante Vergewaltigung eines zweiten Opfers in derselben Nacht scheiterte an deren Gegenwehr. Des Weiteren geht es in dem Verfahren auch um öffentliche exhibitionistische Taten. Die beiden Angeklagten haben Teilgeständnisse abgelegt. Der Prozess geht am nächsten Dienstag weiter.