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41-Jährige muss lebenslang hinter Gitter

Stuttgarter Landgericht wertete Tat der Plochingerin als „heimtückischen Mord“

Es war ein „heimtückisch begangener Mord“: Die 41-jährige fünffache Mutter aus Plochingen, die ihren 47-jährigen Ehemann mit drei Schüssen tötete, muss nach dem Willen des Stuttgarter Landgerichts dafür lebenslang hinter Gitter.

Plochingen. Vier Monate lang hatte die Angeklagte vor ihren Stuttgarter Richtern darum gekämpft, die drei Schüsse vom 23. Januar dieses Jahres aus ihrer Armeepistole als eine Notwehrtat zu werten. Doch die Beteuerungen der fünffachen Mutter und die flammenden Plädoyers der drei Verteidiger wurden von der Schwurgerichtskammer nicht angenommen. Im gestern verkündeten mündlichen Urteil ging die Vorsitzende Richterin, Regine Rieker-Müller, deutlich auf die Angaben der Angeklagten zum Tatablauf ein: Die Behauptung, der Ehemann sei gerade im Begriff gewesen, den jüngsten Sohn zu töten, sei durch Zeugen widerlegt. Ebenso widerlegt sei die Bekundung, dass der getötete Mann das Kind einmal in der Badewanne ertränken wollte und es mehrfach misshandelt habe, weil er generell seine Kinder ablehnte.

Das Gericht stellte fest, dass das Opfer seine fünf Kinder im Alter zwischen zwei und 13 Jahren geliebt habe, dass er allerdings andere Erziehungsvorstellungen hatte als die Ehefrau, die den Kindern alles zuließ. Das Argument der Frau, sie habe mit den Schüssen aus der Springfield-Armeepistole, Kaliber 45, nichts anderes gewollt, als ihre Kinder vor dem Mann zu schützen, hatte bereits die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vergangene Woche ad absurdum geführt. Die Richter schlossen sich ges­tern im Urteil dieser Auffassung an und begründeten die „Heimtücke“ damit, dass die Angeklagte die Waffe abfeuerte, als keines der Kinder mehr im Zimmer war. Daher habe der Ehemann auch keine Gefahr mehr dargestellt.

Mehrfach habe die Frau im Zuge der Ermittlungen und auch in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht ihre Angaben abgeändert und angepasst. Einmal habe sie gesagt, sie hätte dem Mann vor Abgabe der Schüsse die Waffe gezeigt. Dann sagte sie, sie hätte die Waffe sichtbar in der Hose stecken gehabt, sodass der Ehemann wusste, dass sie bewaffnet ist. Schließlich kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das Opfer mit einem solchen Angriff auf sein Leben nicht rechnete, somit arg- und wehrlos war.

Die Richter stellten in dem Urteil auch fest, dass die Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war. Es gäbe nach den Ausführungen eines psychiatrischen Sachverständigen keinerlei Anhaltspunkte für eine Affekttat, die eine Strafmilderung begründet hätte, sodass juristisch gesehen nur ein Mord infrage komme, der zwingend mit lebenslanger Haftstrafe zu sühnen sei. Mindestens 15 Jahre muss die 41-Jährige jetzt hinter Gitter. Wenn sie wieder frei ist, ist ihre jetzt 13-jährige Tochter mit 27 Jahren erwachsen. Alle fünf Kinder befinden sich seit dem 23. Januar in einem SOS-Kinderdorf.

Die Verteidigung hat gegen den Richterspruch bereits Revision angekündigt.