Lokales

Eine Schulbank für alle

Inklusions-Fachtag soll klären, wie und wo behinderte Kinder künftig zur Schule gehen

Behinderte und nicht behinderte Kinder drücken gemeinsam die Schulbank: Das ist gemeint, wenn von schulischer Inklusion die Rede ist. Künftig sollen Regelschulen allen Kindern offen stehen. Was Eltern freut, ist für den Landkreis Esslingen mit seinen Sonderschulen ein Problem: Er weiß nicht, mit wie vielen Schülern er noch rechnen muss.

Gelungene Inklusion: Linn Kazmaier (Mitte) besucht die Grundschule in Oberlenningen. Das Mädchen ist sehbehindert.Foto: Jean-Luc
Gelungene Inklusion: Linn Kazmaier (Mitte) besucht die Grundschule in Oberlenningen. Das Mädchen ist sehbehindert.Foto: Jean-Luc Jacques

Kreis Esslingen. Langsam wird es ernst. Ab dem Schuljahr 2015/2016 sollen Eltern von Kindern, denen sonderpädagogischer Förderbedarf bescheinigt worden ist, wählen können, ob diese eine Sonder- oder eine Regelschule besuchen. Der Kreis als Träger der Sonderschulen fordert deshalb nun endgültig mehr Klarheit – schließlich geht es darum, zu entscheiden, ob sich Investitionen in Sonderschulen, wie die Rohräckerschule, überhaupt noch lohnen, wenn künftig immer mehr Eltern ihre Kinder an Regelschulen anmelden. „Wir brauchen eine Aussage, welche Rolle unsere Sonderschulen in einem künftigen Gefüge inklusiver Beschulung spielen werden“, so Landrat Heinz Eininger. Abhilfe soll ein Fachtag schaffen, der gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt organisiert wird und die Kommunen mit einschließt. Er wird am 24. Juni stattfinden, unter der Voraussetzung, dass das Schulgesetz bis dahin verabschiedet ist.

„Sicherlich muss nicht jede allgemeine Schule räumlich zu einer inklusiven Schule ausgebaut werden – auch wenn das Thema Inklusion grundsätzlich jede Schulart und jede Schule angeht“, sagt Dr. Günter Klein, Leiter des Staatlichen Schulamts Nürtingen. Einzelinklusion könne funktionieren, aber sie sei unter Umständen mit Nachteilen verbunden. „Es hat sich gezeigt, dass es für Kinder in ihrem Aufwachsen wichtig ist, vergleichbare Kinder um sich zu haben“, sagt Günter Klein. Bei der Einzelinklusion könne man als Schulamt auch nicht so viele Ressourcen zur Verfügung stellen. Außerdem will Klein beim Fachtag klären, „wie viele sonderpädagogische Schulangebote wir im Kreis weiterhin brauchen“.

Laut Zahlen des Landratsamts gehen aktuell 1 056 Kinder auf die Esslinger Rohräckerschule, die Nürtinger Bodelschwinghschule und die Dettinger Verbundschule. In den vergangenen fünf Jahren ist diese Zahl nahezu konstant geblievben.

Die Mehrheit der Eltern behinderter Kinder wisse die Fördermöglichkeiten einer Sonderschule sehr wohl zu schätzen und wünsche sich deren Erhalt, so Günter Klein. Die Landesregierung werde die Sonderschulen daher auch nicht abschaffen. „So wenig, wie es künftig einen Zwang zum Besuch der Sonderschule geben wird, wird es einen Zwang zur Inklusion behinderter Kinder geben.“

Nicht jedes behinderte Kind ist ein Inklusionsfall

Aktuell gibt es im Landkreis Esslingen an circa 15 Regelschulen 19 sogenannte Außenklassen. Darin werden 120 Kinder unterrichtet, die offiziell an Sonderschulen angemeldet sind. Lernort ist aber eine normale Grundschule. Ziel ist es, dass so viel Unterricht wie möglich inklusiv stattfindet, also gemeinsam mit den Regelschülern. Allerdings erhalten die Sonderschüler auch getrennt Unterricht. Ein Sonderpädagoge ist immer mit von der Partie. Daneben gibt es etwa 200 behinderte Kinder, die in einer Art Einzelinklusion unterschiedliche Regelschulen besuchen. Darunter sind Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen sowie sinnesgeschädigte und entwicklungsverzögerte Kinder. Auch verhaltensauffällige Kinder sind darunter. Die „Dunkelziffer“ ist hoch. Denn nicht jedes behinderte Kind ist automatisch ein Inklusionsfall. Von Inklusion kann man nur sprechen, wenn bei einem Kind per Gutachten sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist. Ein Gutachten kann von Eltern oder Lehrern angefordert werden. Günter Klein berichtet, dass es Kinder gibt, die möglicherweise eine Behinderung haben und an einer normalen Grundschule angemeldet sind, ohne jemals sonderpädagogisch begutachtet worden zu sein. Auch Kinder mit Autismus seien nicht automatisch Inklusionsfälle, weil nicht in jedem Fall ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestehe. Autistische Kinder könnten jedoch über die ­Eingliederungshilfe des Land­kreises eine Schulassistenz ­erhalten.adö