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Fünf Jahre Haft für die beiden Vergewaltiger

Mit der gestrigen Urteilsverkündung endet der Prozess nach neun Verhandlungstagen

Fünf Jahre sowie fünf Jahre und drei Monate Jugendstrafe: So lautet der Schuldspruch des Stuttgarter Landgerichts gegen die beiden 19- und 20-Jährigen, die im August letzten Jahres in Kirchheim zwei junge ­Frauen überfallen und dabei eine 21-Jährige mehrfach sehr brutal vergewaltigt hatten.

BERND WINCKLER

Kirchheim/Stuttgart. Neun Tage lang hatte die 20. Große Jugendstrafkammer am Landgericht Stuttgart gegen die beiden jungen Männer verhandelt. Zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld der Asylunterkunft, in der das Duo wohnte sowie dem Bekanntenkreis der Angeklagten, haben die Richter vernommen. Dazu einen psychiatrischen Jugendsachverständigen und einen Jugendpsychologen, um herauszufinden, was die Motive und Auslöser der schrecklichen Taten waren. Der Psychologe hatte es in seinem Gutachten auf den Punkt gebracht: In ihrem Heimatland Afghanistan haben Frauen keine Gleichberechtigung.

Das jedoch entschuldigt die Vergewaltigungen und schweren Körperverletzungen des einen Opfers sowie den Vergewaltigungsversuch am anderen Opfer keinesfalls, hatte schon der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt, in dem er vor einer Woche für den Jüngeren sechs und für dessen Kumpel fünfeinhalb Jahre Strafe beantragt hatte. Auch die Richter der 20. Strafkammer kamen nun in dem gestern verkündeten Urteil zu dem Ergebnis, dass die Vergewaltigung der 21-Jährigen und die versuchte Vergewaltigung einer zweiten Frau in der Nacht zum 17. August als recht „schwere Taten“ gelten und auch nach dem Jugendstrafrecht schwer bestraft werden müssen.

Noch einmal zählte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung die Geschehnisse jener Nacht in Kirchheim auf: Die beiden jungen Männer waren gegen 1 Uhr in Kirchheim unterwegs, um eine Frau für eine Vergewaltigung zu suchen. In der Notzinger Straße trafen sie auf eine Frau, die nach einer Feier mit Freunden auf dem Heimweg war. Diese Frau konnte die Angriffe, bei denen die Täter ihr sogar ein Messer an den Hals gesetzt hatten, in letzter Sekunde durch Schreie und Wegstoßen des einen Täters von sich abwehren.

Nicht aber das zweite Opfer, das die beiden etwa eine halbe Stunde später im Bereich des Parkplatzes am Alten Friedhof überfielen und das nach Auffassung des Gerichts gerade bei zwei kräftigen Tätern keine Chance hatte. Auch diese Frau befand sich auf dem Heimweg, wurde laut richterlichen Feststellungen brutal zu Boden gedrückt und mit einem Fausthieb „gefügig“ gemacht.

Der Ältere der beiden musste den Tatort absichern, während sein jüngerer Freund sich an der Frau sexuell verging und das Opfer auch zeitweise so stark umschlang, dass es keine Luft mehr bekam. Schließlich wurde die junge Frau mehrfach und wechselseitig von den Angeklagten vergewaltigt und dabei erheblich verletzt.

Drei zufällig vorbeikommende Frauen konnten die Vergewaltigung beenden und das verletzte Opfer in Sicherheit bringen, während die beiden Männer flüchteten. Sie wurden zehn Tage später gefasst, nachdem der Jüngere von ihnen nachts ebenfalls in Kirchheim als Exhibitionist auffällig geworden war. In zwei Fällen hatte er sich vor Frauen, die gerade mit ihrem Auto unterwegs oder in ihr Fahrzeug eingestiegen waren, entblößt und sie damit belästigt und beleidigt. Durch die genaue Täterbeschreibung einer dieser Frauen war die Polizei in Kirchheim besonders wachsam und kontrollierte tags da­rauf in der Max-Eyth-Straße alle jungen Männer, die dort unterwegs waren. Dabei konnte der 19-Jährige festgenommen werden.

In ersten Vernehmungen hatte er auch seinen Landsmann als Mittäter der Vergewaltigungen benannt. Vor Gericht hatten die beiden über ihre Verteidiger den wesentlichen Teil der Vorwürfe zugegeben, wobei der 20-Jährige seinen 19-jährigen Mittäter als die treibende Kraft bezeichnet hatte. Die nun verhängten Strafen von einmal fünf und einmal fünfeinviertel Jahren müssen sie wohl nicht vollständig verbüßen. Allerdings dürfte die Verwaltungsbehörde dann entscheiden, dass sie in ihr Heimatland abgeschoben werden. Über ihre Asylanträge ist bislang noch nicht entschieden.