Karl Zimmermann zweifelt am Rechtsstaat: „Das ist der Hammer“
Zimmermann vor Ermittlungsverfahren

Der CDU-Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann ist außer sich: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn angekündigt. Es bestehe der Verdacht auf Anstiftung oder gar Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger. „Es darf nicht sein, dass diejenigen, die sich im Rahmen des Rechts für andere einsetzen, am Ende zum Opfer werden“, sagt Zimmermann.

Kirchheim. Ausgangspunkt der neuesten Entwicklung ist das Schicksal der Kirchheimerin Kristina C., über das der Teckbote und andere Medien in den vergangenen Monaten ausgiebig berichtet haben. Kristina C. hatte nach einer gescheiterten Ehe mit einem australischen Arzt 
diesen mit ihrem damals vierjährigen Sohn verlassen, um wieder in Deutschland zu leben. Doch der Vater ließ nicht locker und berief sich unter anderem auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen aus dem Jahr 1980, das die beteiligten Staaten zur Rückführung eines Kindes verpflichtet – sofern es widerrechtlich in einen anderen Staat gebracht wurde. Ein Tauziehen um das Kind begann. Ein australisches Gericht sprach dem Vater das Sorgerecht zu. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Pflicht zur Rückführung.

Die verzweifelte Mutter war davon überzeugt, dass es dem Kleinkind beim vielbeschäftigten Vater niemals so gut gehen könne wie bei ihr, der Mutter. Sie lief von Pontius zu Pilatus und wandte sich auch hilfesuchend an den CDU-Landtagsabgeordneten Zimmermann. Dieser brachte das Thema im Petitionsausschuss zur Sprache und bei weiteren Stellen wie dem Auswärtigen Amt.

„Sie sollen der Mutter . . . empfohlen haben, der Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart nicht Folge zu leisten und das Kind nicht an dessen Vater zu übergeben“, heißt es nun in der Ankündigung des Ermittlungsverfahrens. „Ich habe die Frau nie aufgefordert, sich zu verstecken“, betont dagegen Karl Zimmermann. Er habe auch nie gewusst, wo sie steckt. Fakt ist, dass Kristina C. mit ihrem Sohn zunächst in Deutschland unauffindbar schien und drei Versuche, die Entscheidung des Oberlandesgerichtes durch Gerichtsvollzieher zu vollstrecken, erfolglos blieben. Natürlich habe er als Abgeordneter alle legalen Hebel in Bewegung gesetzt, um der Mutter zu helfen, betont Zimmermann. „Wer hilft denn hier überhaupt einer deutschen Staatsangehörigen mit ihrem Kind?“, fragt er empört.

„Im Auftrag und in ständiger Abstimmung mit dem Petitionsausschuss habe ich im Rahmen der uns als Petitionsausschussmitglieder zur Verfügung stehenden Mittel versucht, eine Lösung herbeizuführen, die es Mutter und Sohn ermöglicht, gemeinsam in Deutschland leben zu können“, betont der Kirchheimer CDU-Mann in einer Pressemitteilung. Dass nun er gewissermaßen auf der Anklagebank sitzt, kann der Politiker nicht nachvollziehen: „Das ist der Hammer.“ Für ihn als Abgeordneten, der für Recht, Gesetz und Gerechtigkeit kämpfe, seien die nun von der Staatsanwaltschaft angekündigten Ermittlungen ein harter Schlag. Das Verfahren erwarte er „mit ruhigem Gewissen“. Zur strafrechtlichen Verfolgung der Angelegenheit müsste überdies zunächst seine Immunität aufgehoben werden.

Kummer ist Zimmermann gewöhnt: „Als Mitglied des Petitionsausschusses engagiere ich mich seit über zehn Jahren mit ganzer Kraft für die Menschen, die sich in Not an uns wenden“, lässt er weiter verlauten. Zwar seien die Fälle meist heikel, doch davon dürfe man sich nicht abschrecken lassen. „Es ist selbstverständlich, dass bei all unserem Handeln das Gesetz im Mittelpunkt steht. Wir sind Vermittler und Helfer, nicht mehr und nicht weniger“, betont Zimmermann. Wenn nun jemand, der sich für andere einsetze, selbst Opfer würde, so sei dies ein fatales Signal „und würde die Bereitschaft für

die von uns allen so vielfach herbeizitierte Zivilcourage schwinden lassen“.

Unterdessen hat sich die Geschichte der Kristina C. ganz und gar nicht im Sinne der Mutter weiterentwickelt. Sie und ihr Sohn wurden Anfang April festgenommen. Das Kind wurde nach Australien gebracht, wohin ihm die Mutter folgte. Als juristischer Hebel bietet sich ein „Antrag auf Relocation“ an, wie sie per Mail mitteilte. Doch die Chancen auf einen Wiederumzug nach Deutschland mit dem Kind seien so gut wie nicht existent. Abgesehen davon ist ein solches Verfahren auch finanziell für die Mutter, die ohnehin schon schwer an Anwaltskosten trägt, nicht zu schultern.

Der Kindsvater wiederum verbreite angeblich in Australien, seine Ex-Frau hätte die Unterstützung einiger „rechtsradikaler Politiker“ gehabt, die keinen Respekt vor internationalen Gesetzen hätten.