Lokales

Vom Brief bis zum Bußgeld

Strafen bei abgelaufenen Ausweisen variieren von Ort zu Ort

Viele Menschen sind nachlässig, was das Erneuern des Ausweises angeht. Dies kann unerwartet teuer geahndet werden, wie ein Fall aus Esslingen zeigt. Die meisten Kommunen drücken aber ein Auge zu.

Kreis Esslingen. Als Siegfried Renke, ein Frührentner aus Oberesslingen, ein neues Konto eröffnen wollte, musste er bei der Bank seinen Personalausweis vorlegen. Dabei fiel der Mitarbeiterin am Schalter auf, dass der Ausweis schon seit März 2013 abgelaufen war. Daraufhin ging Renke sofort zum Bürgeramt, beantragte einen neuen Ausweis, bezahlte die 28,80 Euro Verwaltungsgebühr und dachte, damit sei die Sache erledigt.

Wenig später jedoch bekam er Post von der städtischen Bußgeldstelle. Die Stadt forderte 100 Euro Bußgeld plus 28,50 Euro Gebühren und Auslagen von ihm, weil er seiner gesetzlichen Pflicht, einen gültigen Ausweis zu besitzen, nicht nachgekommen sei. Siegfried Renke war entsetzt: „Ich verstehe nicht, was so schlimm daran ist. Ich habe doch niemandem geschadet.“

Doch es gibt auch wesentlich kulantere Kommunen. Die Stadt Kirchheim hat einen besonders bürgerfreundlichen Service.

„Die Bürger, deren Dokument demnächst abläuft, erhalten frühzeitig ein Erinnerungsschreiben“, teilt Christina Riesener, Geschäftskreisleiterin des Ordnungsamts, mit. So würde genug Zeit bleiben, den Personalausweis zu erneuern.

Sie wisse nur von einem Fall, in dem ein Bußgeld verhängt wurde. Die Höhe der Strafe wäre bei ungefähr 50 Euro anzusiedeln. Außerdem erzählt

sie: „Vor einigen Jahren gab es bei uns Diskussionen, ob wir eine Bußgeldstrafe einführen sollen. Das Thema wurde dann aber fallen gelassen.“

Auch Helmut Burkhardt, Ordnungsamtsleiter von Weilheim, sagt: „In Weilheim wird kein Bußgeld erhoben. Nur bei Polizeikontrolle wird der Ausweis eingezogen und das Vergehen geahndet.“

In Lenningen sei das Bußgeld im Fall einer Polizeikontrolle nicht unbedingt hoch, erklärt eine Fachkraft aus dem Einwohnermeldeamt. Ansonsten lautet die Devise wie fast überall: Falls man zu spät merke, dass das Dokument nicht mehr gültig sei, solle man es ganz einfach erneuern lassen. Und zwar ohne Geldbuße.

Fabian Deginus vom Ordnungsamt Wernau ist kein Fall bekannt, bei dem das Ordnungsamt Wernau ein Bußgeld verhängt hätte. „Ich denke, ein solches Bußgeld würde bei den Bürgern auch keine Akzeptanz finden“, betont er.

Der Grund, warum die Strafe so unterschiedlich aus- und zum Großteil sogar wegfällt, liegt im Gesetz verankert. Ab dem Alter von 16 Jahren ist jeder Deutsche ausweispflichtig. Wer dieser Pflicht nicht nachkommen kann – zum Beispiel aufgrund eines abgelaufenen Dokuments – begeht eine Ordnungswidrigkeit. Entscheiden, welche Bußgelder verhängt werden, dürfen die Kommunen allerdings selbst. Hier fallen die Resultate ganz unterschiedlich aus.

Die Stadt Esslingen hat sich dafür entschieden, den Bürgern tief in die Tasche zu greifen. Gerhard Gorzellik schwebt jedoch eine ähnliche Lösung wie in Kirchheim vor, also Erinnerungsschreiben zu versenden: „Das ist unser Ziel, wir sind aber technisch noch nicht so weit“, erläutert der Chef des Ordnungsamtes.

Bis dahin heißt es jedoch für die Esslinger: rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen oder ordentlich blechen.