Lokalsport

„Ich schäme mich sehr für diese Aktion“

Oberboihinger Fußball-Sünder 18 Monate gesperrt

Drakonische Strafe für den Oberboihinger Fußballer Christian Catalano: Das Sportgericht des Fußballbezirks Neckar/Fils hat ihn wegen einer schweren Tätlichkeit in der Kreisliga B-Partie gegen den TSV Notzingen am 9. September zu einer 18-monatigen Sperre bis zum 9. März 2016 verdonnert.

Kirchheim. Die Staffel 3-Begegnung zwischen dem TSV Oberboihingen II und dem TSV Notzingen war nach tumultartigen Zuständen in der 80. Spielminute beim Stande von 4:3 für die Platzherren abgebrochen worden (wir berichteten). Vorausgegangen war ein vom Schiedsrichter nicht geahndetes Foulspiel des Notzingers Philip Schulz am Oberboihinger Christian Catalano. Danach schlug Catalano seinem Widersacher laut Sportgericht „mit der Faust direkt, brutal und gezielt ins Gesicht“. Als der Notzinger am Boden lag, trat der TSVO-Kicker seinem später schwer verletzten Widersacher mit voller Wucht in den Rücken. Nach der Gewaltexplosion, wonach Schulz kurzzeitig sogar bewusstlos war, mussten Polizeibeamte und Rettungswagen auf den Oberboihinger Sportplatz gerufen werden. Im Krankenhaus diagnostizierte der Notarzt bei Schulz später eine Schädel- und Hüftprellung. Zum Glück durfte der Notzinger um Mitternacht die Klinik bereits wieder verlassen – nicht ohne anderntags noch immer über Kopfweh und Schwindelgefühle zu klagen.

Für die Tätlichkeit wurde Christian Catalano mit einer Sperrstrafe vom 10. September 2014 bis 9. März 2016 belegt; außerdem trägt er die Verfahrenskosten in Höhe von 30 Euro. Die Sperrstrafe gilt für sämtliche Pflicht-, Test- und Freundschaftsspiele. Zum Strafenkatalog für den Fußballer gehört außerdem die Teilnahme an einer offiziellen Weiterbildungsmaßnahme im Bereich der Gewaltprävention: Catalanos Verein TSV Oberboihingen ist vom Sportgericht angehalten, diesbezüglich Kontakt mit dem Württembergischen Fußball-Verband (WFV) aufzunehmen. Bei Nichterfüllen dieser Auflage drohen weitere Sanktionen.

Nach der Zeugenanhörung war das Sportgericht in der Besetzung Bühler (Vorsitzender), Bippus und Preißing zum unstrittigen Schluss gekommen, dass es sich in Catalanos Fall um eine besonders schwerwiegende Tätlichkeit gehandelt habe und der Beklagte entsprechend zu verurteilen sei. Gleichwohl räumte das Gericht ein, dass sich der Spieler in besagter Situation provoziert gefühlt haben muss.

Inzwischen hat der Oberboihinger für seinen Ausraster tätige Reue gezeigt. „Ich schäme mich sehr für diese unnötige Aktion, die nicht vorbildlich war von mir. Es ist mir sehr peinlich, und ich weiß nicht, wie ich das wieder gutmachen kann“, formulierte Catalano in einem öffentlichen Entschuldigungsschreiben. – Das Spiel Oberboihingen II - Notzingen wird wiederholt.