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„Im Christentum hat man Gedankenfreiheit“

Ein junger Flüchtling aus dem Iran, der zum Christentum übergetreten ist, hofft auf eine Aufenthaltsgenehmigung

Kirchheim/Stuttgart. „Wenn der Richter kommt, steht man auf!“, erklärt der Jugendreferent der Johanneskirche Ötlingen, Jochen Leitner, den ungefähr 60 Jugendlichen, die

sich in einem Raum des Verwaltungsgerichts Stuttgart drängen. Obwohl zusätzliche Stühle geholt werden, lehnen einige an den Wänden des Gerichtssaals. Die jungen Leute haben sich auf Anregung des Jugendreferenten per Facebook verabredet und bereits in der S-Bahn von Kirchheim nach Stuttgart getroffen. Sie wollen einen von ihnen mit ihrer Anwesenheit im Gericht unterstützen. Denn für einen jungen Iraner geht es heute um alles: Darf er in Deutschland bleiben oder muss er dahin zurück, von wo er vor einem Jahr gekommen ist?

Anfang 2013 floh er nach Deutschland, weil er Christ ist und Christen in seinem Heimatland verfolgt werden. Auf der Internetseite der Organisation „OpenDoors“, die verfolgte Christen unterstützt, befindet sich die islamische Republik Iran in den Top Ten des „Weltverfolgungsindexes“. Dieser zeigt an, in welchen Ländern Christen weltweit am stärksten verfolgt werden.

In Kirchheim ist der junge Mann seit März 2013. Dort, auf dem Stadtfest im Juni, hat er auch Jochen Leitner kennengelernt. Der nahm den Iraner unter seine Fittiche, nachdem er ihn zum Essen eingeladen und intensive Gespräche mit ihm geführt hatte. „Ich spürte seine Suche nach Anschluss und seine Lust, sich vor Ort einzubringen“, schreibt der Jugendreferent in einem Brief ans Gericht. Danach habe der junge Erwachsene beim Ferienwaldheim und anderen Aktionen der Kirchengemeinde mitgearbeitet.

Ob er das weiterhin tun kann, liegt nun allerdings in der Hand des Verwaltungsgerichts. Hier muss er an diesem Tag beweisen, dass sein Glaubenswechsel zum Christentum ernsthaft und nicht nur Vorwand ist, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Vor der Verhandlung wirkt der junge Iraner nervös. Laut seinen Freunden sei er auch in den vorangegangenen Tagen ungewohnt still gewesen. Jetzt sitzt er in weißem Hemd, mit Krawatte und sogar Krawattennadel, zwischen Anwalt und Übersetzerin. Hinter sich weiß er die vielen Unterstützer aus Kirchheim, die ihn in seinem Jahr in Deutschland kennen- und schätzen gelernt haben. Die meisten davon kommen aus Kirchheimer Kirchengemeinden und wollen nicht, dass ihr Freund und Mitchrist abgeschoben wird.

Die Religion gewechselt hat der Asylbewerber bereits im Iran, konnte das Christentum dort aber nicht frei praktizieren. Freiheit ist auch eins der Dinge, die er dem Richter nennt, als dieser nach Unterschieden zwischen Islam und Christentum fragt. „Im Christentum hat man Gedankenfreiheit“, erklärt er. Im Islam sei man vogelfrei, sobald man die Religion wechsle.

Offiziell gemacht hat der Iraner sein Christ-Sein in Deutschland, am 5. Mai: seinem Tauftag. „Drei Monate vorher habe ich sehr oft mit dem Pastor gesprochen und Fragen gestellt und beantwortet bekommen“, erklärt er, als der Richter wissen möchte, ob es denn einen „Taufvorbereitungskurs“ gegeben habe. Auch Jugendreferent Jochen Leitner sagt aus, dass sein Schützling viel nachfrage: und zwar nicht zweckmäßig, sondern wirklich interessiert. Er sei außerdem sehr motiviert. „Ich bin überzeugt, dass er sich von Herzen dem christlichen Glauben zugewandt hat und ihn lebt.“

Doch nicht nur die Religion ist Thema der Gerichtsverhandlung. Auch verschiedene Bereiche der Integration werden angesprochen. Der Richter fragt nach, wie denn die Kommunikation im Glaubenskurs und die Teilnahme an den deutschsprachigen Gottesdiensten funktioniere. „Selbstverständlich verstehe ich nicht alles“, meint der Asylbewerber. Trotzdem gehe er in den Gottesdienst. Bei Unterhaltungen auf Deutsch versuche er „sehr einfach zu sprechen“. Auch Jochen Leitner berichtet, dass die Sprachbarriere kein Problem sei: Manche theologischen Begriffe im Glaubenskurs habe Pfarrer Maier von der Martinskirche zeichnerisch dargestellt. Und wenn er selbst sich mit dem Iraner unterhalte, verstehe der ihn mittlerweile „ganz ordentlich“.

Wie es weitergehen soll, wenn er in Deutschland bleiben darf, weiß der junge Mann ganz genau: Er möchte sein Deutsch verbessern, sich weiterhin kirchlich engagieren und studieren. Die Frage nach der Wahl des Studiengangs wird wie aus der Pistole geschossen und ohne die Übersetzerin beantwortet: „Grafikdesign“.

Bevor er in Deutschland studieren kann, muss sein Bleiberecht jedoch gerichtlich abgesegnet werden. In dieser Hinsicht dürften die Worte des Richters am Ende der Verhandlung Hoffnung machen: „Angesichts der Unterstützerszene ist das für mich ein klarer Fall.“ Die Tatsache, dass so viele gekommen seien, zeige, dass ein „Eingebundensein“ in der Gemeinde bestehe. Die erste Hürde auf dem Weg zum deutschen Pass hat der Iraner also vermutlich erfolgreich genommen. Doch noch ist nicht alles überstanden. In ungefähr einer Wochen erhält er das schriftliche Urteil des Gerichts, das laut dem Richter wohl zugunsten des jungen Mannes ausfallen wird. Einen Monat lang kann das Bundesamt Berufung dagegen einlegen. Tut es das nicht, dann erst können ein Flüchtlingspass und eine Aufenthaltsgenehmigung in Kirchheim beantragt werden.

Trotzdem herrscht ausgelassene Stimmung nach der Verhandlung: Es gibt Umarmungen, Gruppenfotos, ein paar Tränen – und sogar Hefezopf, den jemand zur Stärkung mitgebracht hat. Der junge Iraner wirkt ungemein erleichtert. Am Abend soll im „Café Ö“ im Gemeindehaus der Johanneskirche gefeiert werden.