Lokales

Kaufen statt mieten

Lenningen will Straßenbeleuchtung übernehmen

Mieten oder kaufen? Das fragt sich nicht nur mancher Privatmann, wenn es um die Wohnung geht. Das hat sich auch die Gemeinde Lenningen bei ihrer Straßenbeleuchtung gefragt. Das Ergebnis ist eindeutig.

Lenningen. Die eigentlichen Lampen, deren Gehäuse und Anschlusskabel gehörten immer schon den Gemeinden. Die Freileitungen, Erdkabel, Verteiler und Masten gehören jedoch der EnBW. Diese sorgte auch für die Unterhaltung. Dafür mussten die Gemeinden nichts bezahlen, es war eine Zugabe zum Konzessionsvertrag. In diesem wurde festgelegt, was die EnBW den Gemeinden bezahlt, weil sie auf deren Gebiet ihren Strom verkaufen darf und für ihre Leitungen Straßen und Wege nutzt. Die Zugabe der Straßenbeleuchtung ist seit Januar 2013 nicht mehr zulässig.

Also müssen die Gemeinden die Leitungen, Verteiler und Masten kaufen oder mieten. Doch zu welchem Preis? Zum Sachzeitwert oder Taxwert? Nach derzeitigem Stand würden 469 000 Euro fällig, zuzüglich Netzentflechtungskosten von 33 000 Euro. Schopfloch ist da nicht dabei, hier ist das Albwerk der Versorger. Bei Oberlenningen, Hochwang und Schlattstall versucht die Gemeinde noch, vom Sachzeitwert auf den niedrigeren Taxwert zu kommen. Bei Miete statt Kauf müsste die Gemeinde pro Leuchtstelle und Jahr 46,53 Euro bezahlen. Dieser Kalkulation liegt eine Verzinsung des Anlagekapitals von 5,5 Prozent zugrunde – ein Wert, denn es derzeit auf keiner Bank gibt.

Einstimmig traf der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, die Straßenbeleuchtung lieber kaufen zu wollen. Dadurch bekommt die Gemeinde als Eigentümer mehr Einfluss auf die Betriebsführung. Diese soll im Jahr 2014 weiterhin die EnBW übernehmen, im Lauf des Jahres soll sie zum 1. Januar 2015 öffentlich ausgeschrieben werden.

Bei der Wohnung kommen, je nach ihrer Situation, verschiedene Privatmänner zu verschiedenen Ergebnissen. Bei der Straßenbeleuchtung ist das anders. „Ich kenne noch niemanden, der mietet“, berichtete Bürgermeister Michael Schlecht von den Entscheidungen anderer Kommunen.