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„Mann ist überdurchschnittlich intelligent“

Keine Strafmilderung für den Neuffener „Prostituiertenschreck“

Den Neuffener „Prostituiertenschreck“ wird die volle juristische Sanktion treffen. Zu diesem Ergebnis kam der psychiatrische Gutachter im Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den 34-jährigen Neuffener, dem unter anderem versuchter Totschlag an einer Prostituierten vorgeworfen wird.

Bernd Winckler

Neuffen/Stuttgart. Die Krankheit, an der der 34-Jährige leidet, sei zwar im schweren psychischen Bereich anzusiedeln, und es liege auch eine „zwanghafte Persönlichkeitsstörung“ vor. Doch reiche diese Wahn-Krankheit im juristischen Sinne nicht aus, dem Angeklagten eine Strafmilderung zuzubilligen, sagte gestern der psychiatrische Gutachter. Er empfiehlt den Richtern zwar eine „nicht auszuschließende erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit“ zu den Tatzeiten, doch bindend sei dies nicht. Eine Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt verneinte der Sachverständige.

Die von den Richtern vernommenen Zeuginnen, alles Prostituierte, hatten berichtet, dass sie einem ganz normalen Freier gegenüber standen, mit dem man gut reden konnte und verhandeln wollte. Erst nach dem Liebesdienst hatte der Angeklagte plötzlich die Bezahlung verweigert, eine der Frauen gewürgt und in einem weiteren Fall eine der Prostituierten sogar aus seinem Fahrzeug hinausgeschubst, was die Richter als versuchten Totschlag werten könnten.

Daher kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte die Übergriffe gegen die Prostituierten nicht vollkommen im Zustand einer krankhaften Schuldunfähigkeit beging, sondern dass er wusste, was er tat. Der Mann sei „überdurchschnittlich intelligent“, sagte der Gutachter. Und das merkten auch die zahlreichen Zuhörer im Stuttgarter Gerichtssaal. Vor allem dann, wenn der Angeklagte über psychische Fachbegriffe referierte und dozierte und damit selbst den Gutachter in Erstaunen versetzte.

Seinen brutalen Übergriff gegen einen Arzt in der psychiatrischen Abteilung des Nürtinger Krankenhauses, bei dem der Mediziner schwer verletzt wurde, begründete der 34-Jährige gestern auf Nachfrage der Richter damit, dass er sich wegen seiner Zwangssymptome habe behandeln lassen wollen, aber die Klinikleitung dies ablehnte.

Am 11. Juni soll die aufwendige Beweisaufnahme endgültig geschlossen werden. Dann sollen die Plädoyers gehalten werden. Das Urteil wollen die Stuttgarter Richter dann am 24. Juni verkünden.