Lokales

Prozess um Einbrüche gestoppt

Angeklagter macht psychische Erkrankung geltend

Wahrscheinlich muss der Prozess gegen die beiden Weilheimer Serieneinbrecher vor dem Stuttgarter Landgericht ganz neu verhandelt werden. Einer der beiden soll nämlich zu den Tatzeiten, in denen die Einbrüche stattfanden, und auch schon Jahre zuvor, an einer paranoiden Schizophrenie gelitten haben und strafrechtlich schuldunfähig sein.

Weilheim. Am gestrigen dritten Verhandlungstag offenbarte der zweite 38-jährige Angeklagte erstmals seinem Verteidiger, dass er seit vielen Jahren psychisch schwer erkrankt sei. Das sei auch der Grund, warum er zu den Vorwürfen, er sei im November des Jahres 2011 in einem Weilheimer Wohngebiet bei der Einbruchstour mit dem Hauptangeklagten dabei gewesen, nichts sagen könne. Dazu habe er aufgrund seiner Erkrankung auch gar keine Erinnerung mehr.

Nach dieser selbst für den Verteidiger überraschenden Mitteilung seines Mandanten ordnete die 17. Strafkammer am Landgericht einen unverzüglichen Stopp des Prozesses an und vertagte sich zunächst auf den morgigen Mittwoch. Bis dahin wollen die Richter versuchen, einen psychiatrischen Sachverständigen ausfindig zu machen, der den Angeklagten untersucht. Man will nämlich auch sicherstellen, dass der Angeklagte diesen psychischen Defekt nicht einfach erfunden hat, um zum einen eine mildere Strafe zu bekommen, oder zum andern gar im Wege einer Zwangsbehandlung in einem psychi­atrischen Krankenhaus mit viel Freiraum große Vorzüge im Vollzug zu bekommen.

Sollte jedoch an der Krankheit etwas dran sein, müsste man das Verfahren von vorne beginnen. Der 42-jährige Haupttäter hat bereits am letzten Verhandlungstag zugegeben, dass man zwölf Mal im Mittleren Neckarraum und zwei Mal in Weilheim in Einfamilienhäuser einbrach und eine hohe Bar- und Sachbeute gemacht habe. In einem Fall hatte das Duo sogar in Cannstatt ein ganzes Haus unter Wasser gesetzt, um Einbruchsspuren zu vertuschen, was aber nicht gelang.