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Respekt statt Revolution

Anhörung zum neuen Bestattungsrecht widerlegt Ängste – Kritik an hohen Kosten

Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler (SPD) war gewarnt worden. Würde er bei seiner Anhörung in Esslingen zur Änderung des Bestattungsrechts mit seiner Expertenriege vor leeren Stuhlreihen sitzen? Nein, ins Bürgerhaus Pliensauvorstadt kamen rund 60 Zuhörer. Viele Rückfragen zeigten deren großes Interesse.

Esslingen. Darf der Bagger auf dem Friedhof auch an Sonntagen graben, sogar an hohen christlichen Feiertagen, wie manche Zuhörer befürchteten? Er darf es nicht, der Feiertagsschutz bleibt wie bisher bestehen. Was in der Neuregelung des Bestattungsrechts fallen soll, ist die bisherige Mindestfrist von 48 Stunden vom Eintreten des Todes bis zur Bestattung. Die Frist stammt aus einer Zeit, als der Tod noch nicht zwingend von einem Arzt festgestellt werden musste, sie sollte das Begräbnis eines Scheintoten ausschließen.

Diese Frist ist heute unnötig. Sie kollidiert mit dem jüdischen und islamischen Wunsch, einen Verstorbenen schnellstmöglich zu beerdigen. Ihm, so Landesrabbiner Netanel Wurmser, solle Leiden erspart werden, weil er auf seine ersehnte Rückkehr zur Erde länger warten müsse. Einen Rechtsanspruch auf eine schnelle Bestattung gibt es auch künftig nicht. Liegen alle Unterlagen vor und hat das Standesamt geöffnet, stehen nun aber keine gesetzlichen Hürden mehr im Weg. Erlaubt werden sollen auch reine Urnenfriedhöfe, etwa in nicht mehr genutzten Kirchen.

Darf sich jeder künftig frei aussuchen, ob er in einem Sarg bestattet werden will oder nicht? Auch das nicht. Der Gesetzentwurf sieht aber eine Aufhebung der Sargpflicht vor, wenn dafür religiöse Gründe geltend gemacht werden. Dies betrifft vor allem Juden und Muslime. Und wenn ein Christ so beerdigt werden möchte wie Jesus, in Grabtücher gewickelt? Diese Frage habe er befürchtet, sagte Drexler. Nach derzeitigem Stand lasse das Gesetz diese Möglichkeit offen. Wer nun denkt, dadurch Geld sparen zu können, irrt: Wird ein in Tücher gewickelter Verstorbener in ein Grab gelegt, muss dieses Grab nämlich größer sein als beim Herablassen eines Sarges. Auf jeden Fall verpflichtend bleibt der Transport im Sarg. Ist dieser aus Metall, kann er desinfiziert und erneut verwendet werden.

Die Gesetzesänderung sieht vor, das von Juden und Muslimen praktizierte „Prinzip der ewigen Ruhe“ auszubauen. Schon bisher werden auf etlichen Friedhöfen, meist auf gesonderten Grabfeldern, Gräber für die Ewigkeit angelegt. In Esslingen ist dies auf dem Friedhof in Sulzgries möglich. „Esslingen beschäftigt sich seit 1967 mit muslimischen Bestattungen“, sagte Thomas Zink vom Grünflächenamt. Wie von den anderen Experten gab es von ihm viel Lob für die Gesetzesänderung. Der Wegfall der 48-Stunden-Frist erfordere jedoch hohe Flexibilität.

„Diese Öffnung betrachten wir mit großer Sympathie“, sagte Pfarrer Heinrich Georg Rothe, Islambeauftragter der evangelischen Landeskirche in Württemberg. Er berichtete von guten Erfahrungen mit vergleichbaren Änderungen in Nordrhein-Westfalen. Die Würde des Verstorbenen komme im Text des Gesetzes gut zum Ausdruck. „Das ist ein neuer Blick.“ Für den katholischen Cityseelsorger Michael Schindler ist der Entwurf ein guter Beitrag zur positiven Religionsfreiheit. Die negative Religionsfreiheit (niemand darf zu einer Religion gezwungen werden) werde viel diskutiert. Doch die positive Religionsfreiheit, seine Religion ausüben zu dürfen, sei „in der Gesellschaft nicht so selbstverständlich wie es das Grundgesetz vorsieht“. Wie alle Experten befürwortete Schindler die Beibehaltung der Bestattungspflicht auf dem Friedhof, keiner soll sich die Urne zu Hause auf den Fenstersims stellen dürfen. Aber Schindler hinterfragte die hohen Kosten: Sei es richtig, dass eine kulturelle Stätte und städtische Grünanlage wie ein Friedhof komplett über die Bestattungen finanziert wird?

„Das Problem der 48 Stunden haben wir sehr lange angemahnt“, sagte Landesrabbiner Wurmser. Es sei problematisch, eine Beerdigung erst nach mehreren Feiertagen machen zu können. Wurmser ist gespannt, ob und wie sich schnellere Bestattungen in der bürokratischen Realität verwirklichen lassen.

Erdal Senbay, Dialogbeauftragter der Esslinger Moschee, erwartet, dass durch die Änderung die Zahl muslimischer Beerdigungen in Baden-Württemberg zunimmt. „Heimat ist dort, wo man die Familie hat.“ Er wünscht sich ewige Grabfelder auch in anderen Stadtteilen. Mohammed Taher Al-Radwany, Dialogbeauftragter der Fatih-Moschee, ging auf einige Hintergründe der muslimischen Beerdigung ein. Wer einen Toten zum Grab trage, erwarte für jeden Schritt eine göttliche Belohnung. Eine Leiche zu verbrennen, sei im Islam verboten.

Manuel Dorn vom Bestattungsinstitut Arthur Dorn begrüßte, dass zum Beispiel der Begriff „Leiche“ durch „Verstorbene“ ersetzt wird. „Da sind wir in der Praxis dem bisherigen Gesetzestext weit voraus.“ Auch Dorn kam auf die hohen Kosten zu sprechen und erinnerte an die Streichung des Sterbegeldes der Krankenkassen. „Das schlimme Wort Sozialbestattung kann ich nicht mehr hören.“

Dorn verwies zudem darauf, dass alle gleich behandelt werden müssten. Könne aus religiösen Gründen am Samstag beerdigt werden, wollten das künftig alle. Die Ausweitung der Bestattungszeiten erfordere mehr Personal und verursache Mehrkosten, mahnte ein Zuhörer. Das entscheide der Gemeinderat, betonte Drexler. Mit dem Gesetz gebe es keine Revolution auf den Friedhöfen. Doch es zeige mehr Respekt vor anderen Religionen.