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Verbesserungen für Flüchtlinge

Laut Integrationsministerin Bilkay Öney ist es Ziel der Landesregierung, die Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Baden-Württemberg zu verbessern. Beispielhaft für die humanitären Verbesserungen ist die im Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgesehene Unterbringungssituation der Flüchtlinge: Statt 4,5 Qua­dratmeter sollen spätestens im Jahr 2016 jedem Flüchtling mindestens sieben Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche zustehen. Dabei soll ausdrücklich auch eine Unterbringung in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Pauschalbeträge von derzeit bereits 12 270 Euro bis 2016 stufenweise auf 13 700 Euro je untergebrachtem Asylbewerber erhöht werden. Die Kritik des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg an der Pauschale versteht der Pressesprecher des Integrationsministeriums, Christoph Häring, nicht: „Die Pauschale wurde von CDU-Regierung und Landkreistag befürwortet eingeführt. Mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz von 2004 wurden die Kommunen mit einer bescheidenen Pauschale von 7 900 Euro je Person abgespeist. Die damalige Regierung hat dann drei Jahre für eine erste Revision gebraucht. Nur dank der Nachhilfe des Landesrechnungshofs wurde dieser Betrag 2008 um 25 Prozent auf auskömmliche 10 000 Euro erhöht.“ Laut Häring sollen das Verfahren und die Kosten 2016 nochmals überprüft werden.