Lokales

Zeche zahlen Kommunen, Kirchen und große Betriebe

Der Verwaltungsraum Weilheim hat die gesplittete Abwassergebühr kalkuliert

Die getrennte Berechnung von Niederschlags- und Schmutzwasser auf den Weg zu bringen, hatte nicht nur im Verwaltungsraum Weilheim viel Wirbel verursacht. Nach der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr sieht die Weilheimer Kämmerei nun ihre Annahmen bestätigt.

Weilheim. „Wir hatten einen sehr guten Rücklauf von 88 Prozent“, sagte Weilheims Stadtkämmerer Sascha Schneider, der in den vergangenen Tagen im Verwaltungsraum von Gemeinderat zu Gemeinderat zog, um die neue Kalkulation der Abwassergebühr zu erläutern. Nach der Befliegung sämtlicher Grundstücke waren den Eigentümern im Sommer Selbstauskunftsbögen zugeschickt worden, auf denen Ungenauigkeiten beispielsweise von Versiegelungsgraden oder Dachflächen korrigiert werden konnten. „Auf dieser Grundlage werden wir Ende Januar, Anfang Februar die Gebührenbescheide verschicken“, so Schneider. Auch wenn jedes Grundstück individuell zu betrachten sei, so lasse sich unterm Strich sagen: „Die Zeche zahlen die Kommunen und Kirchen sowie größere Betriebe wie Speditionen, die wenig Wasser verbrauchen, aber große versiegelte Flächen haben.“

Wie im Vorfeld erwartet, zeigen tatsächliche Beispiele aus dem Verwaltungsraum, dass die Annahmen mit den jetzt kalkulierten Werten weitgehend übereinstimmen. Bei Besitzern von Einfamilienhäusern wird sich durch das Aufsplitten der Abwassergebühren nach Niederschlags- und Schmutzwasser meist nicht allzuviel ändern: Je nach Anzahl der Bewohner könnten sie eine leichte Entlastung erwarten. Bewohner von Mehrfamilienhäusern würden mit größter Wahrscheinlichkeit profitieren, und selbst kleinere Gewerbebetriebe müssten im Allgemeinen etwas weniger bezahlen als bisher.

Die rückwirkenden Gebührenbescheide fürs Jahr 2010 sind allerdings nicht überall repräsentativ. In Ohmden beispielsweise wirkt sich eine Kos­tenüberdeckung aus dem Jahr 2005 in Höhe von gut 34 000 Euro äußerst positiv auf die Abwassergebühren aus. Zu hohe Einnahmen müssten den Gebührenzahlern innerhalb von fünf Jahren zurückgegeben werden, erklärte der Kämmerer dazu. Bei den Bescheiden fürs Jahr 2011 profitierten die Gebührenzahler in etwas bescheidenerem Maße von einem Überschuss in Höhe von 13 000 Euro aus dem Jahr 2006. Auch die Gebühren fürs Jahr 2012 wurden von der Weilheimer Kämmerei in Zusammenarbeit mit der Allevo Kommunalberatung aufgrund von Planzahlen bereits kalkuliert. „Ich fürchte, dass es noch Änderungen geben wird, wenn die Bescheide rausgehen, so Schneider. Ziel sei, über die Jahre möglichst gleichmäßige Gebühren hinzubekommen. Künftig werden die Gebührenzahler mit jedem Bescheid einen abgespeckten Bogen erhalten, um eventuelle bauliche Änderungen auf ihrem Grundstück anzugeben, die sich auf die Menge des Niederschlagswassers auswirken. Bei einer Gegenstimme von Hans Haible segnete der Ohmdener Gemeinderat die neue Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren ab.

In Holzmaden votierte der Gemeinderat einstimmig für die neue Gebührensatzung. Bei den Abwassergebühren, die rückwirkend für 2010 anfallen, kommen die Holzmadener relativ günstig weg. Das liegt – ebenso wie in Ohmden – daran, dass Überschüsse aus den vergangenen Jahren angerechnet wurden. Für 2011 und 2012 gelten bereits höhere Planzahlen, die 2013 noch einmal überarbeitet werden.

Bei der Diskussion warnte Gert Hauschild (HBL) davor, anzunehmen, der durchschnittliche Privatmann käme durch geringere Gebührenbelas­tungen beim Abwasser gleich gut oder besser weg als bisher. „Die Betriebe, die mehr zahlen müssen, geben das doch sofort an den Verbraucher weiter“, sagte er. Holzmadens Bügermeis­ter Jürgen Riehle konnte diese Vermutung auch für die Kommune nicht von der Hand weisen. „Die Mehrkosten, die etwa bei der Gemeindehalle anfallen, finden sich irgendwann auch in den Gebühren wieder“, so der Rathauschef. Schließlich müsse kostendeckend gerechnet werden.

Im Weilheimer Rund war unter anderem die umstrittene Befliegung der Grundstücke noch einmal Gegenstand der Diskussion. „Woraus ergibt sich eigentlich die Rechtsgrundlage dafür, dass die Befliegungskosten in die Kalkulation einfließen?“, wollte Professor Dr. Michael Wackenhuth wissen. Für den Diplom-Wirtschaftsjuristen Daniel Fricke von der Allevo Kommunalberatung stellte sich diese Frage nicht. „Die Kosten fallen ja zur Ermittlung der Abwasserbeseitigungskosten an“, so die lapidare Antwort. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung sprach sich schließlich die große Mehrheit der Weilheimer Stadträte für die neue Gebührensatzung aus.