Lokales

Zwei Mädchen sexuell genötigt

23-Jähriger aus Kirchheim bestreitet den Vorwurf

Sexuelle Nötigung in zwei Fällen wirft die Staatsanwaltschaft einem 23-jährigen afghanischen Kirchheimer vor. Der Mann soll am 1. Oktober vergangenen Jahres in Kirchheim zwei 15-jährige Schülerinnen, die mit ihren Rädern auf der Heimfahrt von der Schule unterwegs waren, angehalten und sexuell schwer genötigt haben.

Kirchheim. Eine der beiden Schülerinnen befand sich am 1. Oktober 2010 mit ihrem Fahrrad auf dem Heimweg, als sich der Angeklagte ihr in den Weg gestellt und sie zum Absteigen gezwungen haben soll. Er habe das Mädchen gefragt, ob es etwas von einem verloren gegangenen Mobiltelefon wisse, das einem anderen Mann gehöre, der am Tag zuvor dort unterwegs gewesen sein soll. Dann aber soll der Beschuldigte die Schülerin am ganzen Körper abge­tastet und sie dabei in vier Fällen sexuell genötigt haben, heißt es in der Anklage. Erst als ein anderer Fahrradfahrer sich näherte, habe das Opfer sich von dem Angeklagten wegdrehen und weiterfahren können.

Eine halbe Stunde später soll an derselben Stelle eine ebenfalls 15-jährige Schülerin auf dem Nachhauseweg von dem 23-Jährigen beläs­tigt worden sein. Auch diesmal habe der Mann die Geschichte mit dem angeblich abhanden gekommenen Mobiltelefon benutzt, damit die 15-Jährige vom Fahrrad absteigt. Das Opfer soll der Angeklagte am Arm gepackt und in ein Gebüsch gezerrt haben, um – wie die Staatsanwältin vermutet – sich dort an ihm sexuell zu vergehen. Allerdings musste der Täter auch diese Absicht aufgeben, weil zufällig die Mutter der 15-Jährigen am Tatort vorbei ging und ihrer Tochter zu Hilfe kam.

Die Vorgänge wurden damals von der Polizei und den Ermittlungsbehörden noch als sexuelle Nötigungen behandelt. Erst als ein Gutachter im Sommer beauftragt worden war, sich mit dem psychischen Zustand des 23-Jährigen zu befassen, kam offensichtlich heraus, dass er an einer schweren psychotischen Störung leidet und strafrechtlich für die Taten nicht belangt werden könne. Daraufhin wurde er bis zum Prozess in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Die Staatsanwältin hat am gestrigen ersten Verhandlungstag auf die Gefährlichkeit des 23-Jährigen hingewiesen und gefordert, dass er „zum Schutz der Allgemeinheit“ für immer in der Anstalt bleibt.

Der Beschuldigte selbst, der nach eigener Aussage noch nie eine Freundin hatte, sieht sich nicht als psychisch krank an und bestreitet die Vorwürfe. Er habe keines der beiden Mädchen angefasst oder festgehalten.

Mit seiner Familie kam der Beschuldigte im Jahr 1996 aus Kabul nach Kirchheim. Er ist arbeitslos und wohnte seit einem Jahr in der eigenen Wohnung. Vor sechs Jahren befand er sich schon einmal in psychiatrischer Behandlung, weil er damals ebenfalls im Zuge einer Straftat behauptet hatte, dass er sich von einem Türken verfolgt fühle und sich in der Luft Chemie befinde, die tödliche Strahlen freisetze. In das Krankenhaus, in dem er sich jetzt befindet, bringt ihm seine Familie selbst gemachtes Essen, das er allerdings ablehnt. Zu Ärzten soll er gesagt haben, man wolle ihn damit vergiften.

Davon jedoch will er jetzt nichts mehr wissen. Auch die angebliche Verfolgung vor sechs Jahren sowie die vergiftete Luft bestreitet er. „Ich möchte zurück in meine Wohnung“, sagte er den Richtern der 20. Strafkammer. Sie haben nun darüber zu befinden, ob er schuldunfähig ist und in eine entsprechende Einrichtung eingewiesen wird. Der Prozess geht am Donnerstag weiter.