Lokalsport

Freispruch für Schumacher

Im Zweifel für den Angeklagten: Gestriges Urteil entkräftet Betrugsvorwurf

Freispruch für Stefan Schumacher: Der 32-jährige Nürtinger Radprofi ist vom Landgericht Stuttgart gestern vom Betrugsvorwurf freigesprochen worden.

Der deutsche Radrennfahrer Stefan Schumacher geht am 29.10.2013 vor der Urteilsverkündung im Betrugsprozess gegen ihn im Landger
Der deutsche Radrennfahrer Stefan Schumacher geht am 29.10.2013 vor der Urteilsverkündung im Betrugsprozess gegen ihn im Landgericht in Stuttgart (Baden-Württemberg) an seinen Platz. Im ersten Strafprozess gegen einen deutschen Doping-Sünder ist Radprofi Schumacher vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Er habe seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef nicht um Gehalt betrogen, verkündeten die Richter am Dienstag. Foto: Marijan Murat/dpa (zu dpa «Urteil im Betrugsprozess gegen Radprofi Schumacher» vom 29.10.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Stuttgart. Der Prozess vor der Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hatte sich ein halbes Jahr und 18  quälend lange Verhandlungstage hingezogen. Das gestrige Urteil samt Argumentation dauerte nur 32 Minuten. „Im Zweifel für den Angeklagten“, begründete Richter Martin Friedrich den Freispruch für Radprofi Stefan Schumacher vom Vorwurf, seinen ehemaligen Gerolstei­ner Teamchef Hans-Michael Holczer um drei Monatsgehälter betrogen zu haben, weil er Doping bei der Tour de France 2008 trotz Nachfrage geleugnet hat.

„Die Strafkammer ist letztendlich nicht davon überzeugt, dass sie ausschließen kann, dass die Situation sich so zugetragen hat wie von Schumacher geschildert“, sagte der Richter. „Die Aussagen des Zeugen ­Holczer reichen nicht, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen.“ So will der Ex-Teamchef erst am 17. Juli 2008 von Cera erfahren haben, obwohl es bereits 2004 in ersten Veröffentlichungen als Dopingmittel bezeichnet worden war.

Damit entging der 32-jährige Nürtinger dem zweifelhaften Ruf, als erster deutscher Sportler, der von einem Strafgericht verurteilt wurde, in die Geschichte einzugehen. Die Kosten des Betrugsprozesses trägt die Staatskasse, also der Steuerzahler. Schumacher muss seine beiden (teuren) Spitzenanwälte Michael Lehner und Prof. Dr. Dieter Rössner selber bezahlen, kann aber einen Antrag an die Staatskasse stellen, einen Pflichtteil zu übernehmen.

Lehner meinte, das Urteil sei ein „Geschenk des Himmels für Schumachers weiteres Leben“. Ursprünglich ging es um einen Betrag von rund 150 000 Euro. Weil Schumacher jedoch nicht nur für seine sportliche Leistung, sondern auch für seinen Wert als Werbeträger bezahlt wurde, der laut Staatsanwalt Peter Holzwarth schwer zu beziffern sei, wurde der Streitwert auf rund 100 000 Euro nach unten korrigiert.

Der freigesprochene Radprofi verließ sichtlich erleichtert den Gerichtssaal. „Ich bin dankbar, dass das Gericht ein faires Urteil gefällt hat. Dieses Jahr war definitiv eine große Belastung für mich. Ich bin keine Maschine. Ich hoffe, dass ich jetzt wieder nach meiner Leistung beurteilt werde.“

Schumacher hatte im März 2013 in einem Spiegel-Interview jahrelanges Doping gebeichtet. Er habe damit einen großen Fehler gemacht, den er heute bereue, sagte er nach der Urteilsverkündung. Trotzdem konnte er sich einen letzten Seitenhieb auf die Hintermänner des Systems nicht verkneifen: „Doping gehörte bei Gerolsteiner dazu, deshalb habe ich auch das Team nicht betrogen. Die Ärzte waren ein Teil des Ganzen und die Teamleitung nicht so blind wie dargestellt.“

Schumacher will sich nun weiter auf den Sport konzentrieren. Sein Vertrag beim drittklassigen dänischen Team Christina Watches ­Onfone läuft Ende des Jahres aus. Schafft er den Sprung in ein World-Tour-Team nicht, hat er nach eigenem Bekunden die Option, für den dänischen Rennstall weiterzufahren.