Kirchheim

Rettungswege müssen frei bleiben

Parken Stadt Kirchheim und Feuerwehr weisen darauf hin, dass immer mindestens drei Meter für Rettungswege Pflicht sind.

Kirchheim. Die Stadt Kirchheim und die Freiwillige Feuerwehr erklärten zum Artikel zur Parkproblematik in den Kirchheimer Badwiesen, dass für die Arbeit der Feuerwehr die erforderliche und gesetzlich vorgeschriebene Durchfahrtsbreite von drei Metern eingehalten werden muss. Es ist zwar richtig, dass die Feuerwehr bei einem Einsatz, in dem es um Leib und Leben für die Betroffenen geht, im Notfall ein einzelnes Fahrzeug zur Seite schieben kann, wenn die Durchfahrt versperrt ist. Dies geht aber nicht in allen Fällen und auf gar keinen Fall bei einer längeren Strecke oder mehreren falsch parkenden Fahrzeugen in einer Reihe. Außerdem verstreicht in solch einem Fall wertvolle Zeit auf der Fahrt an den Einsatzort, und es muss mit einer Beschädigungen gerechnet werden. Es ist deshalb unerlässlich, dass sich alle Verkehrsteilnehmer beim Abstellen ihres Fahrzeugs an die gesetzlich vorgeschriebene Durchfahrtsbreite halten: Es müssen immer mindestens drei Meter an Restfahrbahnbreite bleiben. Ist dies nicht gegeben, darf nicht geparkt werden. Ansonsten sind die Rettungswege nicht gewährleistet und die Durchfahrt für die Feuerwehr und andere Rettungsdienste ist nicht mehr möglich. Im schlimmsten Fall gefährdet solches Fehlverhalten Menschenleben.

Falschparker müssen damit rechnen, dass ihre Fahrzeuge bei einem Nichteinhalten der erforderlichen Durchfahrtsbreite abgeschleppt werden. Sollte sich herausstellen, dass die Rettungswege in einem bestimmten Straßenabschnitt trotz regelmäßiger Kontrolle nicht eingehalten werden, muss gegebenenfalls ein absolutes Halteverbot oder gar eine Feuergasse ausgewiesen werden.

Die Stadt Kirchheim und die Freiwillige Feuerwehr appellieren deshalb an alle Verkehrsteilnehmer, sich unbedingt an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, damit im Einsatzfall eine schnelle Anfahrt zum Einsatzort gewährleistet ist.pm