Polizeiberichte

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Neuffen Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt das Polizeirevier Nürtingen gegen zwei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren.

Symbolbild

Ein Zeuge hatte am Sonntagabend kurz nach 19 Uhr die Polizei alarmiert, nachdem die beiden Verdächtigen vor der Pforte einer Firma in der Daimlerstraße mit Waffen hantiert haben sollen. Ein Dritter soll sie dabei gefilmt haben.

Mehrere Streifenwagenbesatzungen rückten daraufhin mit entsprechender Schutzausstattung aus und nahmen die drei Männer vor Ort vorläufig fest. In ihrem Wagen fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe, eine Soft-Air-Waffe, die wie eine Maschinenpistole aussah und ein Klappmesser. Die Gegenstände sowie Munition wurden sichergestellt.

Während Personen über 18 Jahre Schreckschusswaffen erlaubnisfrei erwerben und besitzen können, ist für das Führen in der Öffentlichkeit eine behördliche Erlaubnis in Form eines sogenannten "kleinen Waffenscheins" erforderlich. Außerdem warnt die Polizei eindringlich davor, in der Öffentlichkeit mit Softair-Waffen zu hantieren. Dies birgt ein enormes Gefahrenpotential: Andere Personen und insbesondere polizeiliche Einsatzkräfte müssen davon ausgehen, dass ihr Gegenüber eine scharfe Waffe bei sich haben könnte. Da derartige Waffen optisch oftmals nicht von "echten" Waffen zu unterscheiden sind, ist das Führen in der Öffentlichkeit verboten.

Die beiden 19 und 20 Jahre alten Männer sehen nun entsprechenden Anzeigen entgegen. Sie wurden, wie ihr filmender Begleiter, nach Abschluss der Maßnahmen auf freien Fuß entlassen. lp