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Der Bauträger zahlt die Zeche

Die Stadt Kirchheim weist aktuell keine Baugebiete im Rahmen des Paragrafen 13b des Baugesetzbuches aus, wie ein Sprecher mitteilt. Johannes Enssle, Vorsitzender des Nabu Baden-Württemberg, hätte sich „von einer grün gefärbten Landesregierung ein stärkeres Engagement gegen die Novelle gewünscht“ - doch so sei eben die Realität in einer grün-schwarzen Koalition.

Der Artenschutz gelte zwar auch weiterhin; da die Umweltprüfung wegfällt, sei es aber ein reines Glücksspiel, ob geschützte Arten auch beachtet würden. „Erst in der Bauphase wird festgestellt, dass vor Ort beispielsweise die Kreuzkröte laicht“, so Enssle. „Bemerkt das keiner, wird weiter gebaut. Fällt es auf, steht der Naturschutz wieder als Verhinderer da, obwohl eigentlich die mangelnde Planung und Vorprüfung das Problem ist.“ Taucht während der Arbeiten eine geschützte Art auf, muss Johannes Enssle zufolge der Bauträger die Kosten für notwendige Schutz- oder Umsiedlungsmaßnahmen tragen.dh