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Aufenthaltserlaubnis statt Asyl

Die Asylsuchenden und Flüchtlinge werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage des „Königsteiner Schlüssels“ auf die Bundesländer verteilt. Die von Baden-Württemberg aufzunehmenden Personen werden über die Landeserstaufnahmeeinrichtung den Aufnahmebehörden der Stadt- und Landkreise in die vorläufige Unterbringung nach Bevölkerungsschlüssel zugewiesen. Nach Abschluss des Asylverfahrens werden diese den Städten und Gemeinden in die Anschlussunterbringung zugewiesen.

Kontingentflüchtlinge wie die aus Afghanistan durchlaufen kein Asylverfahren. Sie erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und bei Bedarf Sozialleistungen auf Grundlage und nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs. adt