Kirchheim

Campus Rauner wird gefördert

Kirchheim. Fast fünf Millionen Euro schießt das Land beim Neu- und Erweiterungsbau der Raunerschule zu.

Kirchheim. Das Land Baden-Württemberg hat die Spendierhosen an und fördert in diesem Jahr Schulbaubrojekte mit insgesamt über 100 Millionen Euro. Darunter fällt auch der Neubau und die Erweiterung des Campus Rauner der Rauner-Gemeinschaftsschule, die mit exakt 4 849 000 Euro an Fördermitteln bedacht wird.

„Damit Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler zeitgemäß lehren und lernen können, brauchen sie ein modernes und zeitgemäßes Lehr- und Lernumfeld. Dies fördern wir durch zielgerichtete und zukunftsorientierte Programme - insbesondere für Baumaßnahmen, die Ganztagsangeboten zugutekommen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Daher unterstütze das Land im Jahr 2020 aus dem Schulbauförderungsprogramm 78 Schulhausprojekte an öffentlichen Schulen mit einer Summe von 100 Millionen Euro. Dazu kommen knapp 15 Millionen Euro für 31 Bauprojekte von Ganztagsschulen.

Die Fördermittel der beiden Programme hat das Land basierend auf der Schülerzahl sowie auf dem Anteil der vorliegenden Förderanträge auf die vier Regierungspräsidien verteilt. Die Auswahl der jetzt geförderten Baumaßnahmen erfolgte unter Mitwirkung eines Beirates aus Vertretern der Kommunalen Landesverbände.

Anforderungen ändern sich

Gefördert werden schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten mit einem langfristigen Bedarf: Zum Beispiel in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen. „Es gibt nicht die eine perfekte dauerhafte Lernumgebung: Denn die Anforderungen an die Schulgebäude verändern sich stetig. Dem begegnen wir nun mit den Förderprogrammen - und sorgen damit auch dafür, dass sich die Lehrkräfte und Schüler in ihren Schulen wohlfühlen“, ergänzt Eisenmann.

Im Ganztagsbauförderungsprogramm erhalten die Schulträger für 31 Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen Zuwendungen in Höhe von fast 15 Mil lionen Euro. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen in der Woche mit täglich mindestens sieben Zeitstunden. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss es ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen geben. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden, und die Schule muss über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs- und Freizeitbereich.pm