Kirchheim

Nicht einfach abschieben

Justiz Der CDU-Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann fordert, dass ausländische Straftäter ihre Haft absitzen müssen.

Kirchheim. Der CDU-Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann erneuert seine Forderung, dass ausländische Straftäter ihre Haftstrafen im Heimatland verbüßen müssen. Anlass ist die aktuelle Diskussion um die Anklage zweier Syrer wegen Vergewaltigung einer Frau in Kirchheim. Die immer wieder formulierte Äußerung, man solle sich bei der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nur auf Straftäter beschränken, sieht der Abgeordnete nicht nur im vorliegenden Fall äußerst kritisch.

„Wer die ausschließliche Abschiebung von Straftätern fordert, verkennt die Rechtslage“, schreibt Zimmermann in einer Pressemitteilung. „Bis zu einem rechtspflichtigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.“ Eine Entlassung aus dem Gefängnis und Abschiebung in die Heimat würde bedeuten, dass eine weitere Strafverfolgung und Verurteilung im Herkunftsland mit hoher Wahrscheinlichkeit ausbleiben würde. „Wer eine langjährige Haftstrafe wegen eines schweren Vergehens oder Verbrechens zu erwarten hat, darf dieser nicht ohne weiteres durch Abschiebung entgehen“, sagt Zimmermann, der seit über 15 Jahren Strafvollzugsbeauftragter der CDU-Landtagsfraktion ist. Es dürfe nicht sein, dass ein Asylsuchender oder Flüchtling, der eine schwere Straftat begangen hat, durch eine Abschiebung bessergestellt wird als ein deutscher Straftäter und womöglich in seinem Heimatland die Freiheit genieße.

Afghanistan nicht einseitig sehen

Mit entsprechenden bilateralen Abkommen und gegebenenfalls finanzieller Beteiligung Deutschlands müsse die Haftverbüßung in der Heimat, wo immer möglich, realisiert werden. Dafür würden auch finanzielle Gründe sprechen: Ein in Baden-Württemberg Inhaftierter koste den Steuerzahler pro Tag mindestens 108 Euro. Bei jugendlichen Gefangenen könnten es sogar bis zu 250 Euro je Hafttag sein, so Zimmermann.

Zimmermann wiederholt in diesem Zusammenhang seine vor der Landtagswahl 2016 gestellte Forderung an Bund und Länder, das Asylgrundrecht in Artikel 16a des Grundgesetzes zu reformieren. Durch das individuelle Klagerecht würde eine zügige Bearbeitung von Asylverfahren praktisch unmöglich gemacht.

Bei der vieldiskutierten Abschiebepraxis von Afghanern wehrt sich Zimmermann gegen eine einseitige Betrachtungsweise. Man müsse auch die regional sehr unterschiedliche Situation in Afghanistan sehen. „In den Medien werden immer nur die Brennpunkte gezeigt“, so der CDU-Abgeordnete. So würden die negativen Meldungen überwiegen und vereinzelte friedliche Regionen vergessen werden.pm