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Zone für die Fußgänger

Zum Artikel „Kontrollen in der Fußgängerzone“ vom 7. August

Wer nicht schiebt, kriegt ein Knöllchen. Diese Maßnahme ist schon lange überfällig und sollte auch konsequent durchgezogen werden. Denn eine Fußgängerzone ist eine Zone für Fußgänger und kann nicht willkürlich umgewidmet werden.

Eine weitere Unart ist das Fahren mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung, wie der Unfall in der Stuttgarter Straße zeigt (Teckbote vom 7. August), noch gravierender das Befahren des Gehwegs, obwohl entlang der Straße ein separater Radweg markiert ist.

Ein Radfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer, der sich auch an die Vorschriften der Verkehrsordnung zu halten hat und nicht willkürlich Wege benutzen kann, die ihm gerade gefallen.

Ursula Niehelohmann, Kirchheim