Zwischen Neckar und Alb

Kleiderdiebe machen einen Deal

Prozess Die Modekleider-­Diebesbande soll mit Freiheitsstrafen nicht über drei Jahre und drei Monate davonkommen.

Region. Den Antrag auf eine verhältnismäßig milde Strafe von drei Jahren und drei Monaten stellte die Anklage gegen die Kleider-Diebesbande. Die Milde begründete die Anklage damit, dass man bei Gericht eine Art „Deal“ vereinbart hatte: Geständnis gegen verringertes Strafmaß.

Derartige Deals sind angesichts der Richterknappheit und des enormen Aufwandes bei langen Beweiserhebungen bei den Strafgerichten fast schon an der Tagesordnung. Es wird mit dem Segen des Bundesgerichtshofes in den Gerichtssälen gefeilscht und sich „verständigt“.

Nach wochenlanger Verhandlung hatten sich die vier Angeklagten schließlich mit dieser „Verständigung“ einverstanden erklärt, nachdem ihnen das Gericht Freiheitsstrafen von nicht mehr als dreieinviertel Jahren zugesagt hatte. Die Geständnisse kamen am gestrigen vorletzten Verhandlungstag.

Für den gewerbsmäßigen Bandendiebstahl in 33 Fällen und Bandenhehlerei mit Designer-Kleidung und Haushaltsgeräten sieht das Gesetz Strafen von bis zu zehn Jahren vor, je nach Schwere und Schadensbetrag. Bei den Angeklagten war der sehr hoch: fast eine Viertelmillion Euro. Zudem spricht die Raffinesse für einen schweren Fall. Einer der drei angeklagten Männer war mit seinem Lkw für einen Markgröninger Palettenhandel unterwegs und musste für den Modekonzern Hugo Boss, Bogner-Design sowie Prada und andere Hersteller sogenannte Rückware nach Wendlingen und Metzingen bringen.

Kriminelle Raffinesse

Diese Transporte wurden ausgenutzt, Ware verschwinden zu lassen, nicht nur Designer-Textilien, sondern auch Haushalts- und Küchengeräte. Das Diebesgut wurde teilweise unter der Familie verschenkt, hauptsächlich aber mit Gewinn über ein Portal oder direkt von der Ladefläche der Lkws verkauft. Diese Straßenverkäufe wurden laut Anklage auch an einer Tankstelle bei Wendlingen praktiziert.

Im Oktober letzten Jahres flogen die Diebstähle auf. Bei Hausdurchsuchungen konnte ein Teil des Diebesgutes sichergestellt werden. Der Schaden beläuft sich somit laut Anklage auf eine knappe Viertelmillion Euro. Die jedoch verlangt die Strafverfolgungsbehörde von den Angeklagten zurück.

Die Verteidiger wollen Strafen unter drei Jahren erreichen, dazu noch sofortige Haftentlassungen, da keine Fluchtgefahr mehr bestünde. Für die mitangeklagte Ehefrau des Hauptangeklagten beantragte die Staatsanwältin zwei Jahre Haft auf Bewährung und der Auflage, 100 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten. Die Urteile sollen am Donnerstag verkündet werden. wic