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Jetzt hagelt es die erwarteten Geständnisse

Justiz Am fünften Prozesstag haben drei Rauschgiftdealer ihren schwungvollen Handel mit Drogen zugegeben.

Wernau/Kirchheim. Am fünften Verhandlungstag endlich haben die drei mutmaßlichen Rauschgiftdealer, denen 132-facher Handel mit Drogen vor dem Stuttgarter Landgericht vorgeworfen wird, Geständnisse abgegeben. Der Prozess, der am 7. November letzten Jahres begonnen hat, wird am kommenden Montag mit den Urteilen beendet. Es sollen Strafen bis zu sechseinhalb Jahren verkündet werden.

Den beiden Männern, 22 und 36 Jahre alt, und einer 37-jährigen Frau wirft die Stuttgarter Staatsanwaltschaft vor, in der Zeit zwischen März 2022 und Mai letzten Jahres sehr große Mengen Marihuana und Kokain im Straßenwert von über 100 000 Euro von unbekannten Lieferanten bezogen und zum großen Teil im gesamten Landkreis Esslingen an Abhängige gewinnbringend verkauft zu haben. Einstige Mitangeklagte, die bei dem Deal mit von der Partie waren und teilweise ihre Wohnungen als Bunker der Drogen zur Verfügung gestellt hatten, sind inzwischen von anderen Strafkammern des Stuttgarter Landgerichts bereits abgeurteilt worden.

Die Vorsitzende Richterin hatte zusammen mit ihren Beisitzern und den beiden Schöffen und in Absprache mit dem Staatsanwalt bereits zu Beginn des Prozesses in Richtung Anklagebank signalisiert, dass man bei Geständnissen mit Strafen rechnen könne, die den oberen Wert von sechs Jahren und sechs Monaten nicht überschreiten würden – falls die drei Angeklagten bereit seien, die Vorwürfe ohne Einschränkungen zuzugeben (wir berichteten). Dazu hatte ihnen das Gericht eine Frist bis zum gestrigen fünften Verhandlungstag eingeräumt.

Das gerichtliche Angebot wurde nach Beratung mit ihren Verteidigern am gestrigen vorletzten Verhandlungstag von den Angeklagten akzeptiert. Der Inhalt der Anklageschrift sei richtig, heißt es in den jeweiligen Erklärungen. Die Geständnisse wurden protokolliert und gleichzeitig beschloss die Strafkammer, dass von den 132 Einzelfällen elf aus der Anklage per Einstellung herausgenommen werden. Denn eine Verurteilung dieser Fälle würde angesichts der übrigen Vorwürfe in der Strafzumessung nicht mehr sonderlich ins Gewicht fallen, so die Begründung der Richter.

Da die Beschuldigten selbst drogenabhängig sind, was von einem vom Gericht bestellten Gutachter bestätigt wurde, werde man im Urteil auch dies zu berücksichtigen haben. Zudem wurde in diesem Gutachten auch eine Suchtbehandlung der Angeklagten empfohlen. Das könnte bedeuten, dass die Angeklagten eventuell zur Behandlung und zur „Zwangs“-Therapie in eine entsprechende Einrichtung eingewiesen werden, was aber auf die Strafzeit angerechnet werden würde.

Übrigens hat die Justiz einen großen Teil der von der Polizei beschlagnahmten Rauschgift-Packungen in Verwahrung genommen und wird sie nach Abschluss des Verfahrens vernichten. Eine biologische Untersuchung ergab, dass die Qualität der Drogen sehr hoch war. In einigen Fällen habe man einen Wert der Basis bis zu 60 Prozent festgestellt, heißt es in einem Gutachten des Landeskriminalamts. Angesichts der gro­ßen Mengen – es sollen laut Anklage bis zu 70 Kilogramm gewesen sein – und angesichts der hohen Qualität schreibt das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vor. Dieser Hinweis kam vom Staatsanwalt, der die Strafen beantragte, die jetzt vorgeschlagen wurden. Die mitangeklagte Frau könne wegen Beihilfe des Drogenhandels mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Das Urteil wird am kommenden Montag verkündet. Bernd Winckler