Zwischen Neckar und Alb

Wenn das Geld für die Miete fehlt

Mietschulden Die Experten des Esslinger Landratsamts können in vielen Fällen eine Räumung verhindern.

Kreis Esslingen. Wegen der Covid-19-Pandemie konnte seit dem 1. April Mietern nicht gekün­digt werden. Am 30. Juni ist diese Sonderregelung ausgelaufen, und Mieter müssen bei finanziellen Problemen und daraus resultierenden Mietschulden mit der Kündigung der Wohnung rechnen. In diesen Fällen ist schnelle Hilfe sehr wichtig.

In solchen Fällen kann die Fachstelle für Mietschulden beim Kreissozialamt Esslingen helfen und teilweise auch Mietschulden zahlen. Aber der Zeitraum dafür ist knapp bemessen. Deshalb sollten sich Betroffene frühzeitig an die Fachstelle wenden und auf eingehende Post reagieren. Auch für Vermieter kann es günstiger sein, präventiv mit dem Kreissozialamt statt mit dem Gerichtsvollzieher zusammenzuarbeiten.

300 Räumungsklagen jährlich

In der Fachstelle Mietschuldenübernahme kümmern sich vier Fachkräfte darum, Wohnraum zu erhalten und eine Zwangsräumung zu verhindern. Dafür wird möglichst frühzeitig mit den Mietschuldnern Kontakt aufgenommen. Nimmt der Mietschuldner das Angebot an, klären die Fachleute die Situation und nehmen Kontakt mit dem Vermieter sowie anderen Stellen wie dem Jobcenter, Rechtsanwälten, der Schuldnerberatung oder den Sozialen Diensten auf. Bereits vor der Pandemie gingen beim Kreissozialamt jährlich über 300 Meldungen der Amtsgerichte über Räumungsklagen wegen Zahlungsverzug und Anträge auf Mietschuldenübernahme ein.

Mietschulden entstehen häufig, weil Ansprüche bei Behörden nicht geltend gemacht und beantragt wurden. Die rechtliche Situation ist komplex. Die Fachstelle prüft, ob die Mietschulden übernommen oder als Darlehen vorgestreckt werden können. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, zum Beispiel, dass dem Mieter der Verlust der Wohnung droht. Geklärt werden muss auch, ob die Miete für den Mieter künftig bezahlbar ist. Eine mehrfache Übernahme von Mietschulden ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Für Mieter und Vermieter ist es deshalb günstig, sich rechtzeitig beim Kreissozialamt oder der Wohnortkommune zu melden. Auch wenn keine Übernahme von Mietschulden infrage kommt, kann das Kreissozialamt den Mietschuldnern aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, um einen Wohnraumverlust abzuwenden. pm

4 Weitere Infos sowie zwei Broschüren sind auf der Homepage des Landkreises zu finden unter www.landkreis-esslingen.de Telefonisch ist die Fachstelle für Mietschulden zu erreichen unter Telefon 07 11/39 02-4 26 54.